Gefährliche Abfälle? Vereine dürfen bei Schrottsammlungen die "weiße Ware" nicht mehr mitnehmen. Foto: Weißbrod

Neuregelungen des Landkreises für Sammlungen verärgern viele. Vorwurf lautet auf "Erpressung".

Zollernalbkreis - Vereine, die Metallschrott sammeln, sind sauer: Sie dürfen in Zukunft "weiße Ware", also Elektro-Großgeräte wie Waschmaschinen, Geschirrspüler und Herde, bei Schrottsammlungen nicht mehr mitnehmen.

Per Rundschreiben hat der Landkreis den Schrott sammelnden Vereinen ein Angebot gemacht: Wenn sie als "beauftragte Dritte" des Kreises auftreten, könnten sie auch Elektro-Großgeräte sammeln und bekämen für den Metallschrott 100 Euro pro Tonne – weit unter Marktpreis.

Das erinnert Thomas Haug, Vorsitzender des Musikvereins Grosselfingen, an den Film "Der Pate" und die daraus entstandene Redewendung vom "Angebot, das man nicht ablehnen kann". Er spricht von "Erpressung der Schrott sammelnden Vereine durch den Landkreis im Namen seiner ›Vertrags‹-Entsorger". So werde ein "Quasi-Monopol" einiger weniger Entsorgungsfirmen geschaffen, "vertraglich geschützt durch den Landkreis", findet Haug. Dabei gäbe es seiner Meinung nach Möglichkeiten, dass Vereine doch "weiße Ware" sammeln und der Schrott dann beim Verwerter getrennt wird. Sein Fazit: "Ein Gschmäckle hat die Sache auf jeden Fall."

Schuld an dem Ärger ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das am 1. Juni in Kraft getreten ist und Anforderungen an Vereine festschreibt, die Schrott sammeln. Damit hat sich der Ausschuss für Umwelt und Technik in seiner jüngsten Sitzung befasst. Elektro-Großgeräte sind wie auch Mikrowellengeräte und Bügelmaschinen jetzt als "gefährliche Abfälle" eingestuft und unterliegen dem Rücknahmesystem für Elektrogeräte. Ein Ärgernis für Vereine, denn die "weiße Ware" bringt richtig Masse – und bislang gutes Geld in die Vereinskasse bei Schrottpreisen von aktuell bis zu 160 Euro je Tonne.

Das Gesetz schreibt auch vor, dass Vereine alle Sammlungen, seien es Altpapier, Altkleider, Schuhe oder Schrott, vorher beim Landratsamt angemeldet werden müssen. Und die Vereine müssen die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung und ihren gemeinnützigen Status nachweisen sowie die Verwendung der Erlöse für einen karitativen, mildtätigen und gemeinnützigen Zweck. Dann entscheidet die Abfallüberwachung des Landkreises als zuständige Behörde, ob die Sammlung zulässig ist. Um Fragen im Zusammenhang mit den neuen Regelungen zu beantworten, lädt das Landratsamt Vertreter der sammelden Vereine am Donnerstag, 13. Dezember, zu einer Informationsveranstaltung ein.