Ein Hochbehälter des Zweckverbands Wasserversorgungsgruppe Kleiner Heuberg: Hier wird Wasser für neun Kommunen bereitgestellt. Foto: Schnurr

Wassergebühren im Kreis variieren sehr stark. Verschiedenen Kosten müssen gedeckt werden.

Zollernalbkreis - Neben Strom und Wärme ist Trinkwasser eine der wichtigsten Ressourcen der kommunalen Versorgung. Und Schmutzwasser muss ordnungsgemäß gereinigt werden. Die Gebühren für Trink- und Abwasser legt jede Stadt und Gemeinde selbst fest.

Dabei ergeben sich im Zollernalbkreis teils große Differenzen bei dem, was die Bürger bezahlen müssen.

Der Geislinger Kämmerer Oliver Juriatti erklärt, woher diese Unterschiede kommen: "Bei den Kalkulationen für Wasser- und Abwassergebühren spielt eine Vielzahl von komplexen Faktoren eine Rolle, die sich örtlich sehr stark unterscheiden können."

So fielen etwa beim Bau der Wasser- und Abwasseranlagen hohe oder niedrige Baukosten aufgrund schwieriger Topographie und Geologie, langer oder kürzerer Leitungsstrecken, an: "Diese Kosten fließen durch den Aufwand aus Abschreibungen in die Gebühren mit ein", führt Juriatti weiter aus.

Preise variieren

"Die Kosten für den Wasserbezug der Gemeinde können, je nachdem, welche Gegebenheiten für Wassergewinnung- und Aufbereitung vorhanden sind, ebenfalls gebietsweise sehr stark variieren." Auch die Struktur der Kommune – Flächengemeinde oder dicht besiedelter Einzelort – sowie das bauliche Alter der Trink- und Abwassernetze, der Unterhalt einer oder mehrerer Kläranlagen und die Beteiligung an einem Abwasserzweckverband können starke Auswirkungen auf die Gebühren haben. Deshalb kann der Wasserpreis auch zwischen zwei Orten, die geografisch nahe beieinander liegen, trotzdem weit auseinander klaffen.

"Bei der Kalkulation von Wasserversorgungsbeiträgen spielen unter anderem folgende Faktoren eine Rolle: der Betriebsaufwand – Kosten für Fremdwasserbezug und/oder Unterhaltung eines eigenen Wasserwerks, Aufwendungen zum Betrieb und Unterhaltung der Wasserversorgungsanlagen einschließlich Personalkosten – und die kalkulatorischen Kosten (insbesondere Abschreibungen)", sagt Geislingens Kämmerer.

Kosten sind zu decken

"Bei den Erlösen kommen die Zählergrundgebühren und die Auflösung von Beiträgen und Zuschüssen kostensenkend hinzu. Der übrig bleibende Abmangel muss aus dem Wasserverkauf erwirtschaftet werden. Je nachdem, wie hoch, örtlich betrachtet, der Aufwand hierfür ausfällt, ergeben sich aus den Kalkulationen höhere oder niedrigere Gebührensätze."

Ein Blick auf die Übersichtstabelle bestätigt, was der Verwaltungswirt Juriatti erläutert: Die Gebühren für Ab-, Frisch- und Niederschlagswasser liegen in den 25 Städten und Kommunen des Zollernalbkreises teils weit auseinander.

Abwasser etwa wird mit 1,67 beziehungsweise 1,70 Euro je Kubikmeter in Ratshausen und Haigerloch derzeit am günstigsten geklärt.

In der Stadt Rosenfeld hingegen muss man derzeit 4,80 Euro bezahlen. Das große und damit teure Kanalnetz sowie die vier kleinen, örtlichen und kostenträchtigen Kläranlagen sind im dortigen Gemeinderat auch dieses Jahr wieder ein intensiv diskutiertes Thema.

1,30 Euro Differenz

Frisch- oder Trinkwasser bekommt man am billigsten in Nusplingen und Weilen unter den Rinnen: Dort zahlen die Bürger jeweils 1,61 Euro je Kubikmeter. Am teuersten ist der Wasserzins in Burladingen, Geislingen und Obernheim mit 2,90 Euro und mehr.

Seit Einführung der gesplitteten Abwassergebühr müssen Grundstückseigentümer jährlich einen Obolus je Quadratmeter versiegelter Fläche entrichten. Dieser fällt in Bisingen, Obernheim und Rangendingen mit jeweils rund 20 Cent am niedrigsten aus.

Richtig teuer ist es hingegen in Winterlingen Regenwasser vom Haus oder dem Parkplatz in die Kanalisation strömen zu lassen: 1,11 Euro zahlen die Bürger dort.