Feuerwerk ist schön anzusehen, aber auch ganz schön gefährlich, vor allem bei falscher Handhabung. Foto: Eyrich

Beim Abbrennen von Pyrotechnik gelten strenge Regeln. Mindestabstände wichtig.

Zollernalbkreis - Damit das neue Jahr ohne böse Überraschungen beginnt, hat die Stadt Albstadt Tipps für den sicheren und rechtskonformen Umgang mit Silvesterfeuerwerk herausgegeben. Denn immer wieder kommt es zu Unfällen mit teils nachhaltigen Folgen.

Der Jahreswechsel und damit das alljährliche Silvesterfeuerwerk stehen vor der Tür. Allerdings führt der Einsatz von Feuerwerkskörpern immer wieder zu Unfällen, bei denen Menschen verletzt werden oder Gebäude in Brand geraten. Um diese negativen Auswirkungen des Silvesterfeuerwerks nach Möglichkeit zu minimieren, gibt die Stadt Albstadt Tipps für die sichere Handhabung und die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern.

"Niemals in der Hand zünden"

"Vor dem Abbrennen sollte immer erst die Gebrauchsanweisung genau durchgelesen werden", heißt es in der Pressemitteilung. "Beim Abbrennen sollte immer der erforderliche Sicherheitsabstand eingehalten werden", gebe es doch inzwischen auch Feuerwerkskörper, bei denen ein Sicherheitsabstand von bis zu 20 Metern erforderlich sei. Dabei sei zu beachten, dass Feuerwerkskörper mit einem derartig hohen Sicherheitsabstand nicht für jeden Abbrennort geeignet sind: "Niemals Böller, Knaller, Kanonenschläge, Vulkane, Fontänen, Römische Lichter und ähnliches in der Hand zünden oder unkontrolliert von sich werfen!" lautet der Rat. "Feuerwerkskörper bitte auch nicht in die Hosentasche stecken!"

Raketen dürften nie auf Menschen, Tiere, Gebäude oder Fahrzeuge gerichtet werden, auch das sei wichtig. "Verantwortungsbewusste Eltern und Erwachsene geben Feuerwerksartikel der Kategorie 2 – früher Klasse II – nicht an Kinder und Jugendliche weiter. Personen unter 18 Jahren dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie 2 nämlich nicht aufbewahren und nicht verwenden."

So erkennt man geprüftes Feuerwerk

Bei Feuerwerksartikeln der Kategorie 1 – früher Klasse I – lege die aktuelle Rechtslage als Altersgrenze zwölf Jahre fest. "Basteln Sie niemals Feuerwerkskörper selbst und verwenden Sie auch keinesfalls nicht zugelassene illegale pyrotechnische Gegenstände", ruft die Behörde alle Benutzer auf. "Achten Sie in diesem Zusammenhang beim Kauf auf die Registriernummer und das CE-Zeichen – so erkennen Sie geprüftes Feuerwerk."

Blindgänger dürften keinesfalls erneut angezündet werden, sondern müssten mit Wasser überschütten und entsorgt werden, mahnt die Verwaltung und appelliert an die Benutzer: "Kein Böllern unter Alkoholeinfluss!"

Besonders Haustiere geraten in der Silvesternacht schnell in Panik und sollten am besten in der Wohnung oder im Haus bleiben, heißt es weiter. Ebenfalls wichtig: In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände streng verboten.

Info: Gesundheitsschäden & Feinstaub

Auf die negativen Folgen von Silvesterfeuerwerk weist das Umweltbundesamt auf seiner Internetseite hin: Neben Verbrennungen, Augenverletzungen und Hörschäden, Explosionsschäden und Sachschäden an Fahrzeugen und Gebäuden seien es Plastik, das in die Umwelt gerate, enorme Müllmengen, verängstigte Haustiere sowie ökologische Schäden und die Störung von Wildtieren. Jährlich würden rund 4200 Tonnen Feinstaub durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern frei gesetzt, der größte Teil davon in der Silvesternacht. Diese Menge entspreche etwa 25 Prozent der Menge, die jährlich durch das Verfeuern von Holz produziert werde, und rund zwei Prozent der gesamt freigesetzten Feinstaubmenge in Deutschland. Am ersten Tag des neuen Jahres sei die Luftbelastung mit gesundheitsgefährdendem Feinstaub vielerorts so hoch, wie sonst im ganzen Jahr nicht. Das Einatmen von Feinstaub gefährde die Gesundheit. Die Wirkungen reichen von vorübergehenden Beeinträchtigungen der Atemwege über einen erhöhten Medikamentenbedarf bei Asthmatikern bis zu Atemwegserkrankungen und Herz-Kreislauf-Problemen.