Den traurigen Anblick toter Wildtiere am Straßenrand kann man im Herbst schlecht vermeiden. Privatleute sollten die Beseitigung der Kadavern aber den Zuständigen überlassen. Foto: dpa/gms

Überfahrene Tiere werden von Jägern und Straßendiensten beseitigt. Wilderei strafbar.

Zollernalbkreis - Vor allem in den Herbstmonaten kommt man als Autofahrer an diesem traurigen Anblick nicht vorbei: Überfahrene Tiere liegen am Straßenrand. Doch wer beseitigt die Kadaver? Diese unangenehme, aber nicht zuletzt aus Gründen des Seuchenschutzes notwendige Aufgabe ist im Kreis gesetzlich auf verschiedene Schultern verteilt, abhängig von der Art des Tiers. In der Regel wird als erstes die Polizei von Autofahrern informiert. Diese nimmt dann Kontakt mit Jagdpächter oder Straßenmeisterei auf.

Tote Wildtiere müssen entweder die sogenannten "Jagdausübungsberechtigten" (meist Pächter des Jagdreviers) oder die Straßenmeisterei wegbringen – wenn etwa die Bergung für den Pächter durch die Verkehrssituation zu gefährlich wäre. Damit erfüllten die Jäger eine wichtige Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liege, heißt es aus dem Landratsamt. Dies sei eine wesentliche Begründung für die Abschaffung der Jagdsteuer im Zollernalbkreis im Jahr 2008 gewesen.

Für die Abholung aller anderen Tiere auf oder an Bundes, Landes- und Kreisstraßen ist die Straßenmeisterei des Zollernalbkreises zuständig – egal ob es Haustiere sind oder entlaufene Exoten. Innerorts ist die jeweilige Kommune zuständig.

Was geschieht mit den verunglückten Kreaturen? Kleinere Lebewesen oder Tierreste werden meist gleich im Straßenrandbereich vergraben. Größere Kadaver kommen in die Tierkörperbeseitigungsanstalt. Der Landkreis als sogenannter "Beseitigungspflichtiger" hat sich dem Zweckverband Tierkörperbeseitigung Warthausen (TBA) angeschlossen, der eine Sammelstelle in Horb betreibt. Dorthin werden verendete Tiere aus dem Zollernalbkreis daher gebracht und dann auch in Warthausen beseitigt.

Während Jagdausübungsberechtigte und Straßendienstmitarbeiter für den Abtransport über passende Ausrüstung verfügen müssen – von persönliche Schutzausrüstungen, Einmalhandschuhe, Mittel zur Reinigung und Desinfektion benutzter Werkzeuge und Geräte – sollten Privatleute überfahrene Tiere auf keinen Fall selbst einsammeln. Nicht nur, weil sie sich damit der Wilderei strafbar machen können – es ist auch ein Gesundheitsrisiko.

Nicht bei jedem toten Tier am Straßenrand ist zudem eindeutig die Todesursache zu sehen. Oft schleppen sich beispielsweise angefahrene Katzen noch über größere Strecken, ehe sie ihren Verletzungen erliegen. Sollte eine akute Seuchengefahr existieren oder der Finder eines toten Tieres den Verdacht auf eine Tierseuche haben, ist das Veterinäramt der erste Ansprechpartner. Tote Füchse werden routinemäßig im Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamt in Aulendorf auf Tollwut und Fuchsbandwurm untersucht.

Straßenmeisterei staunt über Biber

Das ungewöhnlichste Tier, das in den vergangenen Jahren auf den Straßen des Zollernalbkreises überfahren wurde, war übrigens ein Biber im vierspurigen Bereich der B 27 bei Hechingen.

In der Kreisstadt Balingen werden die Bauhofmitarbeiter hingegen meist wegen toter Katzen gerufen. Die Stadt ist zuständig, wenn Tierkadaver auf öffentlichen Flächen liegen und schickt dann Mitarbeiter des Bauhofs.

Deshalb ist auch die Stadtverwaltung als erstes zu informieren. Die Mitarbeiter fahren dann vor Ort und nehmen den Kadaver in einem Plastiksack mit, um ihn wie beschrieben zur Beseitigungsanstalt nach Horb zu bringen. Eine eigene Sammelstelle gibt es in Balingen noch nicht, wenngleich entsprechende Überlegungen derzeit laufen.

Weitere Informationen: www.tba-warthausen.de