Da Flüsse und Bäche im Zollernalbkreis aufgrund der Trockenheit wenig Wasser führen, sollte nach Auskunft des Landratsamts auf eine Wasserentnahme aus den Gewässern verzichtet werden. Foto: Landratsamt

Regenschauer tragen nicht zur Verbesserung bei. Fische sind gefährdet. Landratsamt: auf Wasserentnahmen verzichten.

Zollernalbkreis - Die hohen Temperaturen Ende Juli zusammen mit den geringen Niederschlägen haben dazu geführt, dass die Wasserstände der Fließgewässer im Zollernalbkreis die kritischen Marken erreichen, teilt das Landratsamt mit.

Örtlich begrenzte Regenschauer würden nicht nachhaltig zu einer Verbesserung der Niederwassersituation beitragen, da die Niederschläge entweder verdunsteten oder von Boden und Vegetation vollständig aufgenommen würden.

Bestände von Fischen sind gefährdet

Im Zollernalbkreis seien davon derzeit alle Fließgewässer betroffen, informiert die Behörde. Durch die niedrigen Wasserstände erhöhten sich die Schadstoffkonzentration und die Temperatur in den Gewässern. Dies führe zu einem geringen Sauerstoffgehalt, der die Bestände von Fischen und Kleinstlebewesen gefährde.

Diese ohnehin angespannte Situation könne sich zusätzlich verschärfen, indem während der Trockenheit Wasser aus den Flüssen und Bächen entnommen werde. Das Landratsamt bittet deshalb eindringlich darum und appelliert an das Verantwortungsbewusstsein aller Bürger, derartige Wasserentnahmen aus Gewässern zu unterlassen oder sich in Notfällen vorher mit der unteren Wasserbehörde beim Umweltamt abzustimmen. Aufgrund der aktuellen Wetterprognosen sei nicht mit einer grundlegenden Entspannung der Situation zu rechnen. Deshalb behalte sich das Landratsamt vor, mit einem formellen Verbot den Gemeingebrauch an Fließgewässern einzuschränken. Derartige Maßnahmen seien zuletzt im Sommer 2003 im Zollernalbkreis notwendig gewesen.

Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern durch Abpumpen sei grundsätzlich nur zulässig, wenn dafür die ausdrückliche Entnahmeerlaubnis der unteren Wasserbehörde des Landratsamts Zollernalbkreis erteilt wurde. Ohne Erlaubnis zulässig seien nur Wasserentnahmen für den Gemeingebrauch. Dazu zähle beispielsweise das Tränken von Tieren oder das Schöpfen von Hand mit Eimern oder Gießkannen.

Landwirte, Gartenbau- und Forstbetriebe dürften in Ausnahmefällen auch Pumpen benutzen, sofern es sich um geringe Mengen handelt. Das Gewässer dürfe hierfür aber weder aufgestaut werden, noch dürften die darin lebenden Organismen beeinträchtigt werden. "Durch die Entnahme darf das Gewässer keinesfalls trocken fallen", betont die Behörde.

 Auskünfte zu wasserrechtlichen Erlaubnissen sowie weitere Informationen erhalten Interessierte beim Landratsamt Zollernalbkreis, Umweltamt, Telefon 07433/92 17 71.