Wohnortnahe Versorgung in den letzten Lebenstagen: Ein stationäres Hospiz mit acht Plätzen bietet die Lösung. Foto: Försterling

Gemeinsame Einrichtung für die Landkreise Zollernalb und Sigmaringen kommt. Geeigneter Bauplatz wird noch gesucht.

Zollernalbkreis - Gemeinsam mit dem Landkreis Sigmaringen will der Zollernalbkreis ein stationäres Hospiz mit acht Plätzen einrichten. Ab dem Jahr 2020 sind dafür – sofern der Kreistag zustimmt – maximal 90.000 Euro im Jahr im Kreishaushalt vorgesehen.

Die würdevolle Begleitung und bestmögliche Versorgung von Sterbenden sowie deren Angehörigen ist ein wichtiges Thema. Und: Schwerstkranke und Sterbende sollten in den letzten Lebenstagen wohnortnah versorgt werden. Die Lösung ist ein stationäres Hospiz. Es bietet sterbenskranken Menschen, die nicht zu Hause betreut werden können, palliative Versorgung, würdevolle Pflege und individuelle Begleitung auf ihrem letzten Weg. Bisher wurden Menschen aus dem Zollernalbkreis in der letzten Lebensphase in den Nachbarlandkreisen im Hospiz am Dreifaltigkeitsberg in Spaichingen oder im Hospiz St. Veronika in Eningen unter Achalm betreut.

Nachdem der Schul-, Kultur- und Sozialausschuss bereits im April einstimmig für ein stationäres Hospiz votiert hatte, kommt das Thema am Montag, 10. Dezember, in den Kreistag (Sitzungsbeginn 18 Uhr, Landratsamt). Weil eine solche Einrichtung laut Gesetz mindestens acht Plätze haben muss und der Zollernalbkreis rein rechnerisch nur drei bis vier Hospizplätze braucht, wurde eine Kooperation mit dem Nachbarkreis Sigmaringen angeregt, und es wurden Gespräche mit den Hospizgruppen, dem Palliativnetz, den Dekanaten und Caritasverbänden sowie den Krankenkassen und Kliniken geführt.

Ein passendes Gebäude soll aus dem Nachlass von Hermann Schwörer auf Initiative von dessen Ehefrau errichtet und als Hospiz zur Verfügung gestellt werden. Dafür wird nach Angaben der Kreisverwaltung zusammen mit der Stadt Sigmaringen ein passendes Grundstück gesucht – in Sigmaringen, mit guter Anbindung an die dortigen Kliniken. Nach Einschätzung der freien Träger und der Krankenkassen wäre – auch angesichts der demografischen Entwicklung – eine Einrichtung mit acht Plätzen ausgelastet.

Drei Fragezeichen gibt es noch: Es bedarf eines erfahrenen Trägers, der einerseits die hohe Fachlichkeit des Personals – Pfleger und Ärzte, die speziell ausgebildet sind – und andererseits auch die Begleitung durch ehrenamtliche und seelsorgerische Kräfte gewährleistet. Und die Einrichtung braucht einen Förderverein, dessen Zweck nicht nur die ideelle, sondern auch die finanzielle Förderung der Einrichtung ist. Denn, und das ist das dritte Fragezeichen, die Kassen decken die Betriebskosten nur zu 95 Prozent ab. Den Rest müssen die Landkreise finanzieren.

Die Erfahrung mit den Hospizen in den Nachbarkreisen habe gezeigt, dass jährlich – je nach Auslastung des Hospizes – zwischen 120.000 und 180.000 Euro nicht durch die tagesbezogenen Bedarfssätze der Krankenkassen abgedeckt werden. Jedoch sei in den Hospizen der Nachbarkreise, wie in der Sitzungsunterlage erläutert wird, ein Großteil der Restkosten durch Spenden abgedeckt worden; die Landkreise hätten demnach "nicht nennenswert" nachfinanzieren müssen. Bei einer gemeinsamen Einrichtung für den Zollernalbkreis und den Landkreis Sigmaringen könnten, so der Vorschlag, die Restkosten nach einem noch zu vereinbarenden Schlüssel geteilt werden. Für die Berechnung könnte die Belegung durch Bewohner des einen oder anderen Kreises herangezogen werden.