Zukunftsvision: Die Regionalstadtbahn hält in Bisingen. Foto: Pro Regio Stadtbahn/TriCon Design AG

Verwaltung informiert im Kreistag über aktuellen Stand. Wichtigstes Ziel bleibt Elektrifizierung der Zollernstrecke.

Zollernalbkreis - Der Landkreis will die "Zollernalbbahn Tübingen – Albstadt mit Talgangstrecke", das Modul zwei der Regionalstadtbahn, weiter forcieren. Fest steht: Die direkte Verbindung zum neuen Tiefenbahnhof in Stuttgart wird dringend gebraucht. Genau so fest steht aber auch: Sie wird ganz schön teuer.

Über den aktuellen Sachstand und die Perspektiven informiert die Kreisverwaltung den Kreistag in öffentlicher Sitzung am Montag, 20. März, ab 17 Uhr im Landratsamt.

Dringend gebraucht wird die Regionalstadtbahn, weil mit Fertigstellung des neuen Stuttgarter Bahnhofs dort keine Diesel-Loks mehr einfahren dürfen, und die Zollernalb, die keine elektrifizierte Bahnstrecke hat, wäre mehr oder weniger "abgehängt". Und das geht ins Geld: Die Maßnahme wurde ursprünglich auf 100 Millionen Euro geschätzt. Dafür hat die Kreisverwaltung in den vergangenen Jahren schon Geld zurückgelegt. Insgesamt sind im Haushalt 2017 "maximal zwei Millionen Euro" vorgesehen. Bereits im Dezember 2015 hatte der Kreistag die Verwaltung beauftragt, mit Projektpartnern und Zuwendungsgebern den Teilbereich Tübingen – Albstadt mit Talgangstrecke voranzutreiben. Der Abschnitt ist als Modul zwei im Regionalstadtbahnprojekt vorgesehen und hängt weitgehend von der Fertigstellung des Moduls eins und von Zuschüssen aus dem GVFG-Topf ab. Das Kürzel steht für das Wortmonster "Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz", das von der Bundesregierung über 2019 hinaus unbefristet verlängert worden ist.

Von den sechs Abschnitten in Modul eins ist lediglich für die Ermstalbahn die Planung abgeschlossen; die restlichen Abschnitte sind noch in Bearbeitung beim Regierungspräsidium Tübingen. Erst wenn das Planfeststellungsverfahren so weit fortgeschritten ist, dass die Kosten beziffert werden können, kann ein Antrag auf GVFG-Mittel gestellt werden. Die Kreise Tübingen und Reutlingen haben sich geeinigt, die Ausführungsplanungen erst in Auftrag zu geben, wenn die Finanzierung durch Bund und Land gesichert ist. Das könnte frühestens 2018 erfolgen, und Baubeginn für Modul eins könnte dann 2019/2020 sein.

Bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag wollten die Zollernälbler nicht warten: Die Planungen für Modul zwei wurden bereits intensiv vorangetrieben. Die DB-Tochter Engineering & Consulting hat das Betriebskonzept für die Zollernbahn mit Talgangstrecke weitgehend abgeschlossen.

Mit der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) wurden im Herbst 2016 weitere Schritte abgestimmt. Die NVBW hat angeboten, analog zum Vorgehen bei der Betriebsprüfung von Modul eins ein Drittel der Kosten zu übernehmen. Damit würden auf den Zollernalbkreis für die Betriebsprüfung Kosten zwischen 20 000 und 33 000 Euro entfallen.

Und wenn Modul eins nicht realisiert werden kann? Laut NVBW könnte Modul zwei – also die Zollernbahn – dann vorrücken. In einem Abstimmungsgespräch verdeutlichte die DB, dass die Beauftragung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung erst ratsam sei, wenn das Betriebskonzept geprüft und die Finanzierung gesichert ist. Allein das Planfeststellungsverfahren würde mindestens vier Jahre dauern.

Und was wäre die Alternative, also "Plan B", wenn die Regionalstadtbahn nicht kommt? Vielleicht Brennstoffzellenfahrzeuge, wie sie bei der Hermann-Hesse-Bahn im Gespräch sind. Oder eine reine Elektrifizierung der Strecke, wie sie von der 2010 gegründeten Interessengemeinschaft der Landkreise Sigmaringen, Reutlingen, Tübingen und Zollernalb, der noch weitere Institutionen und Privatpersonen beigetreten sind, verfolgt wird.