Öffentlich verhandelt wird vor dem Amtsgericht gegen einen 73-jährigen Albstädter. Foto: Ungureanu

Prozess in Hechingen: 73-jähriger Albstädter soll mittlerweile verstorbene Frau um 230.000 Euro erleichtert haben.

Zollernalbkreis - Klara M. ist am 11. Oktober 2011 gestorben. Sie war eine wohlhabende Frau, hatte Zeit ihres Lebens Geld auf die hohe Kante gelegt. Als sie 2008 zum Pflegefall wurde, hatten sich auf ihren Giro- und Sparkonten bei der Sparkasse und der Volksbank Ebingen erkleckliche Beträge angesammelt.

Es war wohl ein Fehler, dass sie einem heute 73-jährigen Albstädter und dessen Frau, die ihre Betreuung übernommen hatten, eine Vollmacht für deren Girokonto ausstellte und die Kinder des Ehepaars zu Miterben einsetzte. Mehr noch: Sie stellte auch eine Vorsorgevollmacht aus, die die Eheleute ermächtigte, ihre Finanzen zu verwalten.

Seit Mittwoch steht der 73-Jährige vor dem Hechinger Amtsgericht. Ihm wird vorgeworfen, die mittlerweile Verstorbene und deren rechtmäßige Erben in 94 selbstständigen Handlungen um 232.233 Euro und 87 Cent erleichtert zu haben. Zum Vorwurf der Staatsanwaltschaft, er habe sich durch Untreue und Urkundenfälschung sowie Vorspiegelung falscher Tatsachen auf rechtswidrige Weise einen Vermögensvorteil verschafft, wollte sich der Mann nicht äußern. Er mache von seinem Schweigerecht gebrauch, sagte Verteidiger Florian Majer. Ob der Beschuldigte beim nächsten Termin am Dienstag, 8. März, wenn unter anderem der Polizeisachbearbeiter gehört werden soll, Angaben machen werde, behalte er sich vor.

Die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft wiegen schwer: Unter anderem soll er vom Konto der Pflegebedürftigen Heizöl- und Baustofflieferanten bezahlt haben. In einem Fall habe er 26.500 Euro vom Konto der Frau abgehoben und bei der Bank vorgegeben, er sei dazu berechtigt. Wiederholt habe er auf Überweisungsträgern "Rechnungen" angegeben und mit dem Nachnamen der Frau unterzeichnet, um vorzutäuschen, dass die Aufträge von ihr stammten.

In 30 Fällen habe er zudem zwischen 2009 und 2011 Beträge zwischen 2000 und 10.000 Euro vom Girokonto der Frau auf sein eigenes überwiesen. Auch nach deren Tod habe er sich bedient, indem er angab, die Volmacht gelte über den Tod hinaus: Summa summarum wechselten danach noch 14.580 Euro den Besitzer – zu Lasten der rechtmäßigen Erben.

Die Verhandlung wird am Dienstag, 8. März, um 8.30 Uhr fortgesetzt.