Hochwasser in Haigerloch: Jetzt gibt es für die Geschädigten Geld vom Bund. Foto: Archiv- Foto: Kost

Landrat Günther-Martin Pauli: Regelungen zur Aufbauhilfe liegen vor. Baden-Württemberg erhält etwa 74 Millionen Euro.

Zollernalbkreis - Die lang erwarteten Regelungen zur Aufbauhilfe nach dem Hochwasser liegen jetzt vor. Das teilt Landrat Günther-Martin Pauli mit. Bund und Länder hätten für die vom Hochwasser im Mai und Juni 2013 betroffenen Länder eine Aufbauhilfe in Höhe von acht Milliarden Euro bereitgestellt. Davon könne Baden-Württemberg etwa 74 Millionen Euro erhalten.

Zur landesrechtlichen Umsetzung der Aufbauhilfe sei eine Ausführungsregelung erforderlich gewesen. Diese sei verabschiedet worden. Mit den Antragsformularen könnten die Geschädigten nun ihre Schäden bei der zuständigen Stelle anzeigen und Hilfen beantragen, gegebenenfalls auch ergänzend zu einer bereits gezahlten Soforthilfe. Zuständige Stellen zur Antragstellung und -bearbeitung seien in der Regel die Regierungspräsidien, für Hilfen an Privatpersonen das Landratsamt als untere Verwaltungsbehörde.

Die Ausführungsregelung enthält folgende wesentlichen Punkte: Die Zuwendung erfolgt in der Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, die Anträge sind nach den bundesrechtlichen Vorgaben von den Antragsberechtigten spätestens bis 30. Juni 2015 zu stellen, die Bewilligung soll bis spätestens 31. Dezember 2015 erfolgen. Dabei werden Förderquoten festgelegt.

In den meisten Fällen liege die Zuschusshöhe bei 80 Prozent der förderfähigen Kosten, in Härtefällen bei 100 Prozent. Einkommensgrenzen seien nicht vorgesehen. Angerechnet würden aber bereits empfangene Hilfen Dritter, darunter auch Versicherungsleistungen und Soforthilfen.

Die gemeinsame Verwaltungsvorschrift zur Aufbauhilfe und die Formulare für die Anträge können im Internet unter www.im-baden-wuert temberg.de heruntergeladen werden. Antragsvordrucke können auch beim Kämmerei- und Liegenschaftsamt des Landratsamts angefordert werden unter Telefon 07433/ 92 12 05.