Zahl der Schreckschusswaffen ist auch im Zollernalbkreis sprunghaft angestiegen.
Zollernalbkreis - Geht die Angst um? Immer mehr Menschen wollen offenbar in der Lage sein, sich notfalls selbst zu verteidigen. Die Nachfrage nach dem sogenannten Kleinen Waffenschein ist auch im Zollernalbkreis sprunghaft angestiegen.
Mit dieser Entwicklung hält sich der Zollernalbkreis in etwa im bundesweiten Trend. In den drei Mittelzentren – Albstadt, Balingen und Hechingen – wird der Schein, der seit April 2003 für das Führen einer Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe gesetzlich vorgeschrieben ist, vom Ordnungsamt ausgestellt. Für die restlichen Städte und Gemeinden ist die Waffenbehörde des Landratsamts zuständig.
Beim Landratsamt wurden in diesem Jahr allein von Januar bis Oktober 171 "Kleine Waffenscheine" ausgestellt. Zum Vergleich: 2015 waren es 27, in den Jahren davor zwischen 16 und 25.
Auch beim Ordnungsamt der Stadt Balingen sind nach Angaben des stellvertretenden Amtsleiters Michael Weitzl in diesem Jahr bereits mehr als doppelt so viele Anträge eingegangen wie in den Jahren 2013 bis 2015. In den drei Jahren waren zusammengerechnet 50 Kleine Waffenscheine beantragt worden. Allein im laufenden Jahr waren es bereits 163.
Im Gegensatz zu dem "normalen" Waffenschein für Sportschützen oder Jäger, für den strenge Kriterien gelten, kann der Kleine Waffenschein praktisch von jedem beantragt werden, der mindestens 18 Jahre alt ist.
Wie läuft das ab? Die bearbeitende Stelle gleicht die Angaben des Antragstellers mit eventuellen Eintragungen im Bundeszentralregister und bei der Staatsanwaltschaft ab. Für den Antrag fällt eine Gebühr an, die je nach Bundesland unterschiedlich sein kann. In Baden-Württemberg kostet der Lappen in der Regel 50 Euro. In Sachsen zahlt man dafür 75 Euro, und die "Eignung" des Inhabers wird alle drei Jahre geprüft, wofür denn jedes Mal weitere 30 Euro anfallen.
Was passiert, wenn die waffenrechtliche Erlaubnis fehlt? Das ist laut Gesetz eine Straftat und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden. Schreckschusswaffen, die im Ausland erworben werden, erfüllen häufig nicht die deutschen gesetzlichen Normen zum erlaubnisfreien Erwerb und Besitz.
Ist das "PTB-Zeichen" nicht vorhanden, wird die Waffe nach dem Waffengesetz erlaubnispflichtig. Das bedeutet: Ohne Erlaubnis ist schon der Erwerb strafbar, der Besitz sowieso. Das gilt auch, wenn an einer Waffe Veränderungen vorgenommen werden – etwa die Laufsperren ausgebaut werden.
Was darf man mit einem Kleinen Waffenschein nicht? Bei Volksfesten, Messen oder Ausstellungen ist das Mitführen von "freien" Waffen verboten. Draußen ballern darf man nur zur Selbstverteidigung oder in einer Notlage. Zum Spaß schießen darf allein "der Inhaber des Hausrechts (...) im befriedeten Besitztum, mit Waffen, aus denen nur Kartuschen-Munition verschossen werden kann." Oder jemand, dem er es erlaubt hat und der mindestens 18 Jahre alt ist.