Unter der Dusche sind Legionellen besonders gefährlich: Hier können sie mit dem Wasserdampf eingeatmet werden. Foto: Boxler

Neue EU-Trinkwasserverordnung ist seit einigen Tagen in Kraft. Ziel: Verkeimung des Leitungswassers vorzubeugen.

Zollernalbkreis - Seit einigen Tagen ist die neue EU-Trinkwasserverordnung in Kraft. Für Hausbesitzer und öffentliche Einrichtungen gelten strengere Regeln. Ziel ist es, einer Verkeimung durch Legionellen vorzubeugen.

Noch im Frühjahr dieses Jahres hatte Dezernatsleiter Christoph Heneka im Kreistag bekannt gegeben, dass in den Sanitärräumen der Albstädter Kreissporthalle die mikroskopisch kleine Übeltäter überhand nahmen und dringender Handlungsbedarf bestand.

Im Zuge der Sanierung, die allein für die Albstädter Kreissporthalle 160 000 Euro kostete, wurden wassersparende Armaturen angebracht. Die neuen Rohre wurden aus Edelstahl- beziehungsweise Mehrschicht-Verbundrohren als Ringleitung ausgeführt. Der Vorteil: Das Wasser kann ständig zirkulieren, was einer Verkeimung vorbeugt. Zudem wird das Wasser einmal am Tag auf 60 Grad erhitzt, um Keime abzutöten.

Die Erreger, die sich vor allem bei Wassertemperaturen von 30 bis 40 Grad pudelwohl fühlen, sind nämlich nicht ganz unproblematisch. Wie Wasserproben zeigten, waren sie in den 31 Jahre alten Leitungen der Kreissporthalle nicht mehr zu beherrschen.

Was müssen Vermieter beachten? Spätestens bis Ende 2013 und danach alle drei Jahre müssen sie prüfen lassen, ob das Trinkwasser in ihrem Haus gefährliche Keime enthält. Ein- und Zweifamilienhäuser sind von der Regelung ausgenommen. Größere Anlagen müssen häufiger auf Legionellen untersucht werden. Vermieter müssen ein Prüflabor beauftragen, wenn das Gebäude einen zentralen Warmwasserspeicher von mindestens 400 Litern hat oder die Leitungen vom Wassererwärmer bis zur Verbrauchsstelle mehr als drei Liter Wasser enthalten.

Nach Angaben des Gesundheitsamts muss auch eine zusätzliche Brauchwasseranlage (etwa zur Regenwassernutzung) der Behörde angezeigt werden. Zudem muss die Verwendung von Aufbereitungsstoffen und ihre Konzentration im Trinkwasser den betroffenen Anschlussnehmern unverzüglich bekanntgegeben und dann jährlich schriftlich oder auf Datenträgern aufgezeichnet werden.

Sollte die Überschreitung des zulässigen Grenzwertes durch die Untersuchung festgestellt werden, muss das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich über das Untersuchungsergebnis informiert werden. Der Eigentümer als Betreiber der Anlage muss Maßnahmen zur Aufklärung der Ursachen des Befalls einleiten, die eine Ortsbesichtigung sowie die Prüfung enthalten müssen, ob die technischen Regeln eingehalten sind. Zudem muss der Eigentümer eine Gefährdungsanalyse erstellen lassen und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der betroffenen Mieter ergreifen. Über die Maßnahmen müssen Aufzeichnungen geführt und zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Das Gesundheitsamt und die Mieter müssen über das Ergebnis der Gefährdungsanalyse und Ein- schränkungen (etwa Duschverbot) unverzüglich informiert werden.

Weitere Informationen: www.zollernalbkreis.de