Ein Rollstuhl steht in einer Schulklasse. Für die Schulbegleitung von Schülern mit Behinderung fordert der Landkreis vom Land Baden-Württemberg eine Kostenerstattung, die notfalls vor Gericht eingeklagt werden soll. Foto: Kjer

Kreisverwaltung wird ermächtigt, Kostenerstattungsansprüche jährlich beim Verwaltungsgericht einzuklagen.

Zollernalbkreis - Die Leistungen für Eingliederungshilfe von Schülern mit Behinderung beim Besuch allgemeiner Schulen will der Landkreis vom Land zurücker- stattet haben – und sie notfalls Jahr für Jahr beim Verwaltungsgericht einklagen. Der Schul-, Kultur- und Sozialausschuss des Kreistags hat die Verwaltung einstimmig dazu ermächtigt.

Wie im Ausschuss dargelegt wurde, tritt das Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg zum 1. August dieses Jahres in Kraft. Unter anderem sind darin Pauschalen für die Schulbegleitung festgelegt sowie die Aufhebung der Pflicht zum Besuch von Sonderschulen und der Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot in einer allgemeinen Schule. Nicht festgelegt ist hingegen, wie die finanzielle Mehrbelastung der Kommunen durch die Eingliederungshilfen ausgeglichen werden soll. Eine Entscheidung des Bundessozialgerichts steht noch aus.

Bei Kostenerstattungsansprüchen gegen das Land im Bereich der Schulbegleitungen gilt eine dreijährige Verjährungsfrist, und der Landkreis hat zwischen 2011 und 2014 im Bereich Sozialhilfe und Jugendhilfe zusammengerechnet knapp 1,36 Millionen Euro vorgestreckt. "Wenn die Verjährungsfrist nicht verlängert wird, sind wir gezwungen, Klage zu erheben, um die Verjährung zu verhindern", erklärte Sozialdezernent Eberhard Wiget. Schließlich gehe es hier um "ordentliche Beträge", die aus Sicht des Landkreises vom Land erstattet werden müssten. Aber: Um klagen zu können, benötige die Verwaltung eben die Ermächtigung des Kreistagsausschusses.

Edmund Merkel (CDU) erklärte sich voll und ganz einverstanden: "Schließlich geht es um unser Geld, und es ist gut, dass nicht nur der Zollernalbkreis, sondern auch alle anderen Landkreise es so sehen", sagte er. Kosten dürften nicht einfach auf die Kommunen abgewälzt werden.

Dietmar Foth (FDP) fügte hinzu, dass es äußerst ärgerlich sei, dass das Land bisher nicht in der Lage gewesen sei, dazu eine Erklärung abzugeben. Auf die Frage von Nicole Hoffmeister-Kraut, wann und wie die Inklusion umgesetzt werde, erwiderte Wiget, dass das Schulgesetz noch nicht beschlossen sei. Es werde vom Landtag beschlossen, und "es tritt ab diesem Schuljahr in Kraft".

Wann es beschlossen sein und wie genau es dann aussehen werde, konnte auch Landrat Günther-Martin Pauli, der in der CDU-Fraktion im Landtag sitzt, nicht schlüssig beantworten: "Wir sind keine Hellseher", sagte er. Helga Zimmermann-Fütterer (SPD) räumte ein, dass noch nicht alle Unklarheiten beseitigt seien: "Wir sind mitten in einem Prozess, und es gibt hier kein Patentrezept", sagte sie.

Was es hingegen gibt, ist ein einstimmiger Beschluss: Der Landkreis kann Jahr für Jahr vor Ablauf der Verjährungsfrist seine Ansprüche gegenüber dem Land Baden-Württemberg einklagen.