Damit der Kreis auch weiterhin Nadelholz verkaufen darf, soll im Landratsamt übergangsweise eine separate Holzverkaufsstelle eingerichtet werden. Foto: Symbolfoto: Recklies

Kreisforstamt will weiter Dienstleister bleiben. Anton Reger: Albstadt kann sich eigenen Weg bei der Vermarktung vorstellen.

Zollernalbkreis - Für Kommunen und Privatleute will die Kreisforstverwaltung weiterhin als Dienstleister bei Holzernte und -verkauf tätig sein können. Damit das auf rechtlich sicherer Grundlage vorerst möglich bleibt, ist aber ein Winkelzug notwendig.

Hintergrund ist die durch eine Klage von Sägewerkbesitzern angeregte Verfügung des Bundeskartellamts, die bisher von den Forstämtern erbrachten Dienstleistungen für den freien Wettbewerb zu öffnen. Diese sollen nicht mehr zusammen mit der Bewirtschaftung des Staatswalds erfolgen, da das Land Baden-Württemberg dadurch eine marktbeherrschende Stellung beim Verkauf von Nadelstammholz besitze. Bereits ab Oktober dürften die Kreisforstämter danach kein Nadelholz mehr auszeichnen und verkaufen, das aus kommunalen Wäldern oder aus privaten Forsten mit mehr als 100 Hektar Fläche stammt.

Das Forstamt des Zollernalbkreises strebt eine Übergangslösung an, bis das Ministerium für den Ländlichen Raum eine Lösung gefunden hat – notfalls mit einer Klage gegen die Verfügung des Bundeskartellamts, die derzeit vorbereitet wird.

Wie Forstamtsleiter Christoph Heneka im Kreistag erläuterte, soll das Übergangsmodell nicht zuletzt das Naturprodukt Holz vor dem Verrotten bewahren, bis eine Lösung gefunden ist, und die Belieferung der Sägewerke sicherstellen. Außerdem soll dem Kreis kein finanzieller Verlust entstehen.

Um weiter arbeiten zu können, soll für die Nadelstammholzvermarktung eine von der unteren Forstbehörde getrennte Holzverkaufsstelle mit kommunalem Personal eingerichtet werden. Für die Dauer des anstehenden Gerichtsverfahrens – zwei bis drei Jahre – erfüllt diese Stelle die freiwillige, kommunale Aufgabe der Holzvermarktung für Städte, Gemeinden und Privatleute mit mehr als 100 Hektar Wald. Alle bisherigen anderen Aufgaben verbleiben unverändert bestehen.

Eine deutliche Mehrheit der 60 Kreisräte sprach sich letztlich für das vom Landratsamt vorgeschlagene Übergangsmodell aus. Neun Gremiumsmitglieder stimmten dagegen, eines enthielt sich.

Vorangestellt ist dem Beschluss jedoch ein "sofern": Vorausgesetzt das Land schützt die Landkreise vor möglichen Schadensersatzklagen wegen zu hoher Holzkreise, übernimmt der Zollernalbkreis den Verkauf von Nadelstammholz – andernfalls also nicht. Damit bleibt das Ministerium für den Ländlichen Raum in der Pflicht, eine dauerhafte Lösung für die Forstämter zu erreichen.

Zumindest die Stadt Albstadt kann sich auch vorstellen, den Holzverkauf in die eigene Hand zu nehmen, wie CDU-Kreisrat und Erster Bürgermeister Anton Reger verdeutlichte. Es werde sicher gesetzliche Regelungen geben, die das ermöglichten. Auch sei möglich, dass man ab 2017 kommunale Forstämter einrichte.

Christoph Heneka betonte, die Kreisverwaltung "halte" keinen der bisherigen Kunden, der Kreistag formuliere vielmehr mit seinem Beschluss ein freiwilliges Angebot für die waldbesitzenden Kommunen. Jeder Stadt oder Gemeinde mit eigenen Wald sei freigestellt, die Selbstverwaltung des eigenen Forsts anzugehen. Dazu müsste jedoch eine geeignete Eigenorganisation vorbereitet werden – und auch Albstadt habe bislang dafür noch keine Körperschaft gebildet.