Ihre Hände aufgehalten haben Eheleute aus Hechingen beim Jobcenter des Zollernalbkreises – nun wurden sie vor Gericht verurteilt. Foto: Hildenbrand

Ehepaar verschweigt dem Jobcenter Heirat, Einkommen und zwei Erbschaften in beträchtlicher Höhe.

Zollernalbkreis - Wegen gewerbsmäßigen Betrugs in mehreren Fällen hat das Balinger Amtsgericht ein Ehepaar aus Hechingen am Montag zu Bewährungsstrafen verurteilt. Beinahe wären die 56-jährige Frau und der 40-jährige Mann wegen der Vielzahl der Taten, der Höhe des Schadens und der über Jahre an den Tat gelegten Dreistigkeit im Gefängnis gelandet – davor bewahrt hat sie nur, dass beide bislang nicht mit dem Gesetz in Konflikt gekommen waren.

Das Ehepaar, beide Bezieher von Grundsicherung, hatte dem Jobcenter des Zollernalbkreises über Jahre hinweg falsche Angaben zur familiären Situation und zu Einkommen gemacht – und, was am schwersten wog, zwei Erbschaften in Höhe von zusammen rund 120 000 Euro verschwiegen. So gaben sie an, lediglich in einer Haus-, nicht aber in einer eheähnlichen Gemeinschaft gelebt zu haben – was jeweils zu höheren Grundsicherungszahlungen des Jobcenters geführt hatte. Der Mann hatte zudem verschwiegen, Einkünfte gehabt zu haben. Der gesamte Schaden ("Überzahlung") belief sich nach Berechnung der Staatsanwaltschaft Hechingen auf rund 23 000 Euro.

Als "besonders unverfroren" wertete Richterin Kurz den Umstand, dass die 56-Jährige zwei Erbschaften gegenüber dem Jobcenter nicht angegeben hatte – die eine spülte der Frau rund 110 000 Euro, die andere rund 11 000 Euro in die Kasse. Die Erbschaften hätte sie laut Gesetz angeben müssen, da dadurch der Anspruch auf Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch zumindest zeitweise nicht mehr gegeben gewesen wäre. Stattdessen verschwieg sie diese besonderen Einkünfte – und bezog weiterhin Unterstützung. "Damit", so Richterin Kurz, "haben Sie widerrechtlich auf Kosten derer gelebt, die tagtäglich arbeiten gehen und Sozialversicherungsbeiträge bezahlen."

Die beiden Angeklagten hatten die Taten vor Gericht vollumfänglich eingeräumt. Es tue ihr Leid, sagte die 56-Jährige, wenn sie könnte, würde sie alles rückgängig machen. Von einem "Riesenfehler" sprach ihr Mann. Die Reue nahm ihnen Richterin Kurz indes nicht so ganz ab: Schließlich hätten sich die Betrügerein über Jahre hingezogen und mit jedem erneuten Antrag auf Grundsicherung fortgesetzt.

Von dem vielen Geld aus den Erbschaften ist heute nichts mehr übrig. Das Paar gab an, damit Einrichtungsgegenstände fürs Haus, Dinge für den täglichen Bedarf – auch für die Tochter der 56-Jährigen sowie für die Mutter des 40-Jährigen – sowie Reisen unter anderem an den Bodensee und ein Auto gekauft zu haben. Binnen drei Jahren waren die 120 000 Euro weg. Richterin Kurz konstatierte, das Paar habe wohl "in Saus und Braus" gelebt – und parallel noch die Unterstützung vom Staat gerne bezogen.

In den nächsten Jahren müssen sie sich nun einschränken: Zusammen verdienen sie rund 2000 Euro netto im Monat, 200 Euro davon sind künftig für die Rückzahlung des Schadens reserviert. Außerdem müssen beide bis Ende des Jahres 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.