Auch im Zollernalb Klinikum gibt es keine Erweiterung der Besucherregelung. Foto: Archiv

Täglich eine halbe Stunde für kranke Freunde oder Angehörige nach vorheriger Anmeldung.

Zollernalbkreis - Liegt eine geliebte Person im Krankenhaus möchte man denjenigen zur Unterstützung und Fürsorge besuchen. Aufgrund von Corona ist dies im Moment aufgrund des Fremd- und Eigenschutzes nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen möglich.

Jede Veränderung in den Besucherregelungen für Baden-Württemberg verfolgt das Zollernalb Klinikum mit großer Aufmerksamkeit. Das Ziel dabei ist, eine gute Lösung zwischen Patienten- und Mitarbeiterschutz und dem Bewusstsein der Wichtigkeit von persönlichen Kontakten im Rahmen des Genesungsprozesses zu finden.

Eintritt nur nach vorheriger Anmeldung

Doch es gibt weiterhin keine neuen Lockerungen, die eine Erweiterung der Besucherregelung erlauben. Die neuesten Anpassungen, die sich auf Pflege-, Alten- und Wohnheime bezogen, haben jedoch keine Auswirkungen auf Akutkrankenhäuser, wie das Zollernalb Klinikum.

Es wird deshalb weiterhin um Verständnis gebeten, folgende Regelungen zum Wohle der Angehörigen zu beachten: Pro Patient ist eine Person als Besucher erlaubt. Eine vorherige Anmeldung im Patientenbüro ist notwendig. Dort wird ein Besucherausweis erstellt.

Im Moment bestehen festgelegte Besuchszeiten. Diese betragen eine halbe Stunde pro Tag. Für Patienten auf der Intensivstation oder der Stroke Unit gilt, dass Ärzte und Pfleger aufgrund des Zustands entscheiden, inwieweit Besuchen zugestimmt werden kann. Besucher müssen zu jedem Zeitpunkt im Klinikum einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Außerdem sind die Abstandsregelungen zu beachten.