Vor einer abschließenden Entscheidung über die Annahme des Vergleichsvorschlags für einzelne Streckenabschnitte wollen die Verkehrsbehörden die aktuellen Berechnungen und Prognosen abwarten. Erst wenn diese Daten vorliegen, werde jeweils innerhalb des betreffenden Zuständigkeitsbereichs entschieden, ob dem vom Verwaltungsgericht vorgeschlagenen Kompromiss zugestimmt wird.
"Das Landratsamt wird hierbei keine koordinierende Funktion mehr übernehmen", wird in dem Schreiben betont. Daher seien die einzelnen Entscheidungen direkt bei den zuständigen Stellen zu erfragen. "Das Tempolimit ist eine behördliche und keine politische Entscheidung und dient allein der Erhöhung der Verkehrssicherheit", wird betont.
Zur Erinnerung: Vor drei Jahren war das durchgängige Tempolimit auf der B 27 zwischen Balingen und der Kreisgrenze Richtung Tübingen eingeführt worden. Von Anfang an hatte es Befürworter und Gegner gegeben. Die Argumente dafür: Auf dem Abschnitt der Bundesstraße waren allein im Jahr 2014 insgesamt 33 Verkehrsunfälle registriert worden, davon waren laut Polizei 17 durch hohes Tempo bedingt. Eine "Unfallhäufungsstelle" also.
In Zusammenarbeit mit der Polizei war daraufhin geprüft worden, was getan werden konnte. Es stellte sich heraus, dass auf zwei Dritteln des etwa 15 Kilometer langen Abschnitts zwischen Balingen und der Kreisgrenze die Geschwindigkeit reduziert werden musste. Die "freien" Abschnitte dazwischen waren maximal zwei Kilometer lang.
Nicht der Zollernalbkreis allein hatte damals die Entscheidung getroffen, ein durchgängiges Tempolimit einzuführen: Die Städte Balingen und Hechingen mit eigenen Verkehrsbehörden waren für die betreffenden Streckenabschnitte zuständig.
Die Stadt Hechingen hatte auf fehlende oder zu schmale Standstreifen verwiesen; auch im Zuständigkeitsbereich der Stadt Balingen waren einzelne Standstreifenabschnitte problematisch.
In den Zuständigkeitsbereich des Landratsamts fiel eine weiterere Gefahrenstelle: der Abschnitt bei Steinhofen, wo sich die Unfälle häuften.
Klar war für die Beteiligten, dass man keinen "Flickenteppich" mit schnelleren und langsameren Abschnitten wollte, um die Verkehrsteilnehmer nicht zu verunsichern. So wurde 2015 in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium durchgängig Tempo 120 eingeführt.
Lärmminderung war kein entscheidender Grund für das Tempolimit, betonte die Behörde damals. Mit einer Geschwindigkeitsreduzierung ließen sich Lärmwerte nur bedingt senken. Gerade für schwere Brummis ändere sich mit diesem Tempolimit ohnehin nichts.
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