Die Ortschaften, die von der B 27 zerschnitten sind, leiden seit Jahren unter dem Verkehr. Jetzt sind die Umfahrungen in greifbare Nähe gerückt. Foto: Maier

Planungen für Dotternhausen-Balingen und Schömberg sollen bis spätestens 2025 beginnen.

Zollernalbkreis - Die Ortsumfahrungen Dotternhausen-Balingen und Schömberg kommen voran: Im Rahmen des Priorisierungsverfahrens hat das baden-württembergische Verkehrsministerium die Umsetzungskonzeption des Bedarfsplans 2016 vorgestellt.

Die CDU-Wahlkreisabgeordnete Nicole Hoffmeister-Kraut wertet es als großen Erfolg für den Zollernalbkreis: Die Planungen für die genannten Ortsumfahrungen sollen spätestens 2025 beginnen. Laut Priorisierungsliste für die Umsetzungskonzeption ist sowohl die B 27-Ortsumfahrung Dotternhausen-Balingen als auch die Ortsumfahrung Schömberg in der ersten Tranche enthalten. "Es freut mich, dass bei beiden Maßnahmen mit den Planungen zeitnah, aber spätestens bis 2025 begonnen wird", sagt Hoffmeister-Kraut: "Das ist ein bedeutender Schritt für die Umsetzung der beiden Ortsumfahrungen. Hier haben wir jetzt Sicherheit."

Der engagierte Einsatz zusammen mit Stadt- und Ortschaftsverwaltung, mit Gemeinde- und Ortschaftsrat sowie mit der Bürgerinitiative in Endingen habe sich somit gelohnt: "Wir haben alle erfolgreich an einem Strang gezogen zum Wohle des Zollernalbkreises." Hier gelte es jetzt, alle Kräfte zu bündeln, damit die Planungen rasch beginnen können.

Prioritär berücksichtigt sei bereits die Ortsumfahrung Lautlingen. Sobald das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen sei, könne mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden, teilt Hoffmeister-Kraut mit. Das ist freilich die Theorie – in Lautlingen ist mittlerweile ein heftiger Streit um die geplante Trasse entbrannt, und es kann überhaupt nicht ausgeschlossen werden, dass das Thema nach dem Planfeststellungsverfahren noch die Verwaltungsgerichtsbarkeit beschäftigen wird.

Im Zuge der Priorisierung von Straßenbauverfahren, so das Ministerium weiter, werde zwischen einer ersten Stufe, jenen Maßnahmen des vordringlichen Bedarfs, die im Bau oder in Planung sind, und einer zweiten Kategorie, die weitere Projekte des vordringlichen Bedarfs enthalte, unterschieden. Da nicht alle Maßnahmen des vordringlichen Bedarfs der zweiten Stufe gleichzeitig umgesetzt werden könnten, habe der Bund Kriterien für eine Rangfolge festgelegt. Das Land Baden-Württemberg habe daraufhin eine weitere Priorisierung vorgenommen und beispielsweise auch Verkehrssicherheit, Lärm und Schadstoffe berücksichtigt. Planungsbeginn für die Maßnahmen des ersten Teils der Priorisierungsliste sei spätestens 2025, für den zweiten Teil ab 2025.