Ein Auto steht auf der Wiese, ganz still und stumm, und gammelt dort ganz einfach vor sich herum: Oft ist damit aus strafrechtlicher Sicht der Tatbestand des gefährlichen Umgangs mit Abfällen erfüllt. Das hat nun ein Ehepaar aus Geislingen vor dem Amtsgericht Balingen zu spüren bekommen. Foto: Hans und Christa Ede/stock.adobe.com

Ehepaar aus Geislingen bekommt Folgen dafür zu spüren, Fahrzeuge nicht ordnungsgemäß stillgelegt zu haben.

Zollernalbkreis - Die Dunkelziffer ist hoch. Auch wenn die Art Vergehen, um das es geht, unter freiem Himmel stattfindet. Täglich, immer wieder, und quasi fortgesetzt. Wahrscheinlich gibt es im Zollernalbkreis Dutzende Fälle. Wenn die Polizei dann einmal genauer hinsieht, wie bei einem Ehepaar in Geislingen geschehen, dann kann die Sache ganz schnell vor Gericht gehen und Strafen nach sich ziehen.

Vorsätzlicher unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen – so lautet Paragraf 326 des Strafgesetzbuchs. Gifte nennt das Gesetz, auch explosionsgefährliche, selbstentzündliche oder nicht nur geringfügig radioaktive Stoffe. Richtig gefährliche Dinge also, könnte man meinen.

Doch umfasst vom Straftatbestand sein können auch Fahrzeuge, alte Karren etwa, die einfach so auf privatem Grund und Boden abgestellt werden und dort vor sich hin vegetieren.

Autos, die in Kategorie "gefährlicher Abfall" gehören, fallen in den meisten Fällen nicht auf

Denn werden Autos nicht ordnungsgemäß stillgelegt, dann wird ganz schnell Absatz Nummer 4 des Paragrafen einschlägig.

Privatgrundstück als "wilde Müllhalde" bezeichnet

Einfach abgestellte Fahrzeuge sind insbesondere wegen der "Betriebsmittel" – etwa Öl, Restbenzin im Tank oder Bremsflüssigkeit in den Schläuchen – im Sinne des Gesetzes geeignet, nachhaltig ein Gewässer, die Luft oder den Boden zu verunreinigen oder sonst nachteilig zu verändern oder einen Bestand von Tieren oder Pflanzen zu gefährden.

Von außen betrachtet fallen Autos, die in die Kategorie gefährlicher Abfall gehören, oft kaum auf. Im Fall des Geislinger Ehepaars aber war die Sache fast schon unübersehbar: Auf ihrem Privatgrundstück waren zahlreiche abgemeldete Fahrzeuge abgestellt, außerdem nach Angaben von Staatsanwältin Hausmann Fässer, deren Inhalt einfach so unter freiem Himmel niemals gelagert werden darf. Im Mai 2017 rückten Polizisten zur Durchsuchung an. Staatsanwältin Hausmann beschrieb die Zustände auf dem Privatgrundstück als "wilde Müllhalde"

Die Ermittlungen blieben nicht folgenlos. Die Staatsanwaltschaft Hechingen beantragte gegen den Mann und seine Frau jeweils einen Strafbefehl, welche das Balinger Amtsgericht auch erließ.

Das Ehepaar legte jeweils Einspruch ein, so dass die öffentliche Verhandlung auf Freitag terminiert wurde. Am Donnerstag, kurz vor knapp also, zog der Mann seinen Einspruch zurück, akzeptierte den Strafbefehl und zahlt nun 6300 Euro Geldstrafe.

Opel Astra: Erinnerung an Großeltern

Die Frau dagegen ließ es auf die Verhandlung ankommen – und muss nun zumindest weniger Geld bezahlen, als der Strafbefehl vorgesehen hatte. Für die 48-Jährige war der Termin im Gericht dennoch eine Qual. Sie war sichtlich angeschlagen, weinte still. Zu Beginn gab sie gegenüber Richterin Gekeler an, nichts zur Sache sagen zu wollen; dann sprach sie doch, und wie es so oft ist vor Gericht: Das half. Ihr zur Last legte die Staatsanwaltschaft das illegale Abstellen zweier schrottreifer, aber eben nicht ordentlich stillgelegter Autos auf dem Grundstück in Geislingen.

Ein Opel Astra: Der habe einst ihren Großeltern gehört. Das Fahrzeug sei für sie eine Erinnerung an Oma und Opa gewesen. Ihr Mann habe sie mehrmals dazu bewegen wollen, den Wagen wegzugeben, aber das habe sie nicht geschafft.

Ein Smart: Den sei sie gefahren, bis der Motor streikte. Sie habe ein Jahr lang versucht, einen gebrauchten Ersatzmotor für das ansonsten gut dastehende Auto zu finden – und den Smart eben solange auf dem Stückle abgestellt. Wieder: zwar abgemeldet, aber nicht ordentlich stillgelegt.

Diese Einlassungen nannte die Staatsanwältin nachvollziehbar, auch wenn dadurch der Tatbestand nicht aufgehoben werde: "Man darf Fahrzeuge nicht einfach so auf einer Wiese abstellen und vergammeln lassen." Für dieses Thema sei die Angeklagte nun aber sicher "sensibilisiert".

Gegen eine Geldauflage in Höhe von 1000 Euro (der Strafbefehl hatte 1500 Euro vorgesehen) stellte Richterin Gekeler das Vorfahren am Freitag ein.

Der Smart ist mittlerweile für 500 Euro verkauft, der Opel Astra ordnungsgemäß verschrottet.