Aus Sicht des Landgerichts Stuttgart darf die rechtskonservative AfD im baden-württembergischen Landtagswahlkampf mit einem Bild der Burg Hohenzollern und dem Spruch "Für unser Land - für unsere Werte" auf Stimmenfang gehen. Foto: dpa

Meinungsfreiheit sticht Persönlichkeitsrecht: Landgericht gibt rechtskonservativer Partei recht.

Stuttgart/Zollernalbkreis - Meinungsfreiheit sticht Persönlichkeitsrecht: Aus Sicht des Landgerichts Stuttgart darf die rechtskonservative AfD im baden-württembergischen Landtagswahlkampf mit einem Bild der Burg Hohenzollern und dem Spruch "Für unser Land - für unsere Werte" auf Stimmenfang gehen.

Georg Friedrich Prinz von Preußen sieht durch die Plakate und Flyer der AfD sein Eigentums- und Persönlichkeitsrecht angegriffen und wollte die Verwendung des Bildes untersagen lassen.

Nach Ansicht des Gerichts will die Partei mit dem Kulturdenkmal symbolisieren, dass sie für traditionelle Werte stehe. So eine Wahlwerbung sei durch die Meinungsfreiheit geschützt, an deren Einschränkungen hohe Anforderungen gestellt würden. Der Anwalt des Prinzen will seinem Mandanten empfehlen, die Entscheidung vom Oberlandesgericht überprüfen zu lassen.