Für den Zutritt des Zollernalb Klinikums in Balingen (Bild) und Albstdt gelten neue Regelungen. Foto: Maier

Im Zollernalb Klinikum gelten neue Regelungen für Besucher und Patienten.

Balingen - Die von der Bundesregierung erlassenen neuen Regeln für den Zutritt in Krankenhäusern gelten ab Samstag, 1. Oktober.

Alle Besucher, ambulante Patienten und Begleitpersonen benötigen daher auch im Zollernalb Klinikum einen negativen Schnelltest, der von einer zertifizierten Teststelle vorgenommen wird, teilt das Zollernalb Klinikum mit. Dies gelte auch für Patienten, die die Sprechstunden besuchen.

An den Klinikstandorten Balingen und Albstadt sind jeweils im Foyer Teststellen zu finden, die zu den üblichen Besuchszeiten besetzt sind. Für ambulante Patienten, Angehörige und Besucher kann der Test kostenlos im Klinikum vorgenommen werden und ist für 24 Stunden gültig.

Kostenlose Tests

Um sich kostenlos testen lassen zu können, erhalten Angehörige und Besucher bei der Teststelle im Klinikum einen Besucherausweis mit einer Gültigkeit von sieben Tagen. Für einen reibungslosen Ablauf wird um eine Registrierung vor dem Besuch oder ein Termin unter https://register.test-im-auto.de gebeten. Bei vorheriger Anmeldung über den Link wird das Ergebnis direkt auf das Smartphone übertragen. Nicht betroffen von der neuen Regelung sind stationäre Patienten, die weiterhin bei Aufnahme getestet werden.

Cafeteria und Wochenbettstation

Alle Gäste, die den Mittagstisch in der Cafeteria des Klinikums besuchen, benötigen ebenfalls einen offiziellen Schnelltest, der an der Teststation vorgenommen werden kann. Weiterhin dürfen werdende Mütter im Kreißsaal vom Partner oder einer anderen Person begleitet werden. Auch hier gilt die Testpflicht. Und für die Wochenbettstation gelten die aktuellen Regelungen ebenfalls.

Info

Das Zollernalb Klinikum weist darauf hin, dass nach wie vor das Tragen von FFP2-Masken im gesamten Klinikum, auch in den Patientenzimmern, obligatorisch ist