Die Kardiologie in Albstadt ist laut neuem Versorgungsgesetz zu weit entfernt. Das Zollernalb Klinikum muss reagieren.
Es ist ein Wort, das sich für das „Galgenmännchen“-Spiel anbietet: Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz. Das nämlich ist seit dem 12. Dezember 2024 in Kraft. Für das Zollernalb Klinikum bedeutet es, sich auf die neuen Regelungen einzustellen.