Das Zollernalb Klinikum war in einem Zivilprozess involviert. Foto: Gern

Das Zollernalb Klinikum und ein Arzt wurden in einem Zivilverfahren verurteilt. Die Kammer stellte keine Behandlungsfehler fest – aber an anderer Stelle gab es Versäumnisse.

Die Klägerin war nicht im Gericht, als am Mittwoch das Urteil im Zivilprozess einer Frau gegen das Zollernalb Klinikum erging. Die Frau hatte der Klinik gleich mehrere Behandlungs- und Aufklärungsfehler vorgeworfen. In einem Fall gab das Gericht ihr nun Recht – das Klinikum muss Schadenersatz zahlen.