2020 war die Zentrale Notaufnahme des Zollernalb-Klinikums Albstadt umgebaut worden. Über Weihnachten bleibt sie zu. Foto: Beate Marschal

Erst vor wenigen Tagen ist bekannt geworden, dass die Notfallpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung (KVBW) am Standort Ebingen schließen soll. Nun gibt es die nächste Hiobsbotschaft für Notfallpatienten im Raum Albstadt – wenn auch befristet.

Diese Entscheidung des Zollernalb-Klinikums dürfte für viele Betroffene nur schwer nachvollziehbar sein: Die Zentrale Notaufnahme des Klinik-Standorts Ebingen wird über die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel ganze 16 Tage lang geschlossen sein.

 

Die Kräfte müssen gebündelt werden

„Durch die diesjährige Feiertageskonstellation mit lediglich fünf Werktagen mit Regelarbeitszeit müssen wir die Verfügbarkeit unserer Mitarbeiter so bündeln, dass die Akut- und Notfallmedizin für den Zollernalbkreis mit allen Erfordernissen 24/7 sichergestellt werden kann“, begründet eine Sprecherin der Klinik diese Entscheidung auf Anfrage unserer Redaktion.

„Erhebliche Mehrbelastung und Personalengpass“

Diese Feiertagskonstellation führe, so heißt es weiter, zu einer „erheblichen Mehrbelastung“ der Mitarbeiter außerhalb der Regelarbeitszeit. Hinzu komme der Personalengpass in allen Berufsgruppen. Was ist nun aber, wenn es während der Feiertage zu einem Notfall kommt? Ziel dieser Maßnahme sei es, „die personellen und fachlichen Ressourcen so an einem Standort zu bündeln, dass eine durchgehende qualifizierte Sicherstellung der Akut- und Notfallmedizin gewährleistet werden kann“, so die Sprecherin des Zollernalb-Klinikums.

Das bedeutet konkret, dass die Zentrale Notaufnahme am Standort Balingen in diesem Zeitraum für den gesamten Zollernalbkreis zuständig ist.

Die Details werden noch abgestimmt

Wie genau die Notfallversorgung im genannten Zeitraum ablaufen wird, sei momentan noch in der abschließenden Klärung: „Die Umsetzungsdetails werden mit den leitenden Ärzten und der Pflegedirektion in den nächsten Tagen endgültig abgestimmt.“ Dann solle auch die Öffentlichkeit über die offizielle Vorgehensweise informiert werden.