Die Bahnübergänge in Hechingen im Verlauf der Zollern-Alb-Bahn entsprechen nicht dem Stand der Technik. Die Frage für den Ausbau für die Regionalstadtbahn: schließen oder sanieren?
In der zweiten Hälfte der 2030er-Jahre soll die Elektrifizierung der Zollern-Alb-Bahn abgeschlossen sein. Darüber informierte Tobias Bernecker, Geschäftsführer des Zweckverbands Regionalstadtbahn, in der jüngsten Sitzung die Gemeinderäte. Vorab müssen Entscheidungen über die Infrastruktur im Schienenbereich getroffen werden, unter anderem wie es mit den fünf bestehenden Bahnübergängen auf Hechinger Gemarkung im Verlauf der Zollern-Alb-Bahn weitergeht.
Denn: Alle Bahnübergänge, die erhalten bleiben, müssen im Zuge des Ausbaus der Zollern-Alb-Bahn für die Regionalstadtbahn Neckar-Alb gemäß dem sogenannten Eisenbahnkreuzungsgesetz auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden. Dieses sieht unter anderem vor, dass Bahnübergänge mindestens sieben Meter breit sein müssen, um Begegnungsverkehr zu ermöglichen.
Das Ziel: „Es darf nicht zu der Situation kommen, dass ein Auto oder Lastwagen auf den Gleisen wegen entgegenkommender Verkehrsteilnehmer anhalten muss“, erläuterte Bernecker. Heißt: Auch zwei Lastwagen müssen ungebremst aneinander vorbeifahren können – an den fünf Bahnübergängen in ihrem heutigen Zustand undenkbar.
Bedeutet: Die Bahnübergänge der Zollernstadt müssen entweder saniert oder dauerhaft für den Auto- und Lkw-Verkehr geschlossen werden. Bernecker präsentierte den Gemeinderäten eine Bestandsanalyse der bestehenden Hechinger Bahnübergänge und gab eine Einschätzung ab, ob es möglich wäre, diese dauerhaft zu schließen.
Bahnübergang Erlenstraße
Die Erlenstraße verbindet die Hechinger Stadtteile Stetten und Boll und fungiert als Umleitungsstrecke, sollte die Zollerstraße gesperrt sein. Diesen Bahnübergang zu schließen, so die Einschätzung des Zweckverbands, sei nicht möglich.
Bahnübergang Reinetalweg
Der Bahnübergang Reinetalweg führt aus dem Gewerbegebiet Walkenmühle auf einen Wirtschaftsweg in Richtung Sportanlagen des TSV Stetten. Würde dieser Bahnübergang geschlossen, müsste als Alternative über einen Ersatzneubau der Brücke über die Bahngleise in der Brünnlestraße nachgedacht werden. Denn: Insbesondere für landwirtschaftliche Fahrzeuge ist dieser Bahnübergang relevant. Die Einschätzung des Zweckverbands Regionalstadtbahn: Diesen Bahnübergang dauerhaft zu schließen, muss zumindest kritisch hinterfragt werden.
Bahnübergang Maltwiesen
Anders schätzt der Zweckverband mit Sitz in Mössingen die Situation am Bahnübergang Maltwiesen in Stetten ein. Dieser führe lediglich zu einem Aussiedlerhof; eine Umfahrung über einen Ersatzwirtschaftsweg, der auf einer Länge von circa 100 Metern neu gebaut werden müsste, erscheint weniger aufwendig, als den Bahnübergang zu sanieren. Eine dauerhafte Schließung „erscheint möglich“, heißt es in der Präsentation Berneckers.
Bahnübergang Laitgai
Zur gleichen Einschätzung kommt der Zweckverband beim Bahnübergang Laitgai im Bereich des Gewerbegebiets Nasswasen. Als Alternative wird dabei ein Ersatzneubau der Bahnbrücke über die Tübinger Straße angeführt. Weiter wird, sollte der Bahnübergang geschlossen werden, der Neubau eines Wirtschaftswegs auf rund 550 Metern sowie eine Neukonzeption der Radwegeführung nötig.
Bahnübergang Zollern
Ein Sonderfall ist der Bahnübergang Zollern im Süden Hechingens. Dort handelt es sich derzeit um eine Anrufschranke. Eine solche Art Bahnübergang ist grundsätzlich geschlossen; wer diesen passieren möchte, muss zuerst in der Stellwerkzentrale der Deutschen Bahn anrufen und darum bitten, die Schranke zu öffnen. Sollte dieser Bahnübergang dauerhaft geschlossen werden, müsste dieser über Bisinger Gemarkung umfahren werden, eine Abstimmung mit der Nachbargemeinde ist erforderlich. Grundsätzlich, so die Meinung des Zweckverbands Regionalstadtbahn, könnte aber auch dieser Bahnübergang dauerhaft geschlossen werden.
Wer entscheidet?
Die letztendliche Entscheidung darüber, welche Bahnübergänge erhalten bleiben und welche geschlossen werden, wird im Planfeststellungsbeschluss getroffen. Diesen erlässt das Eisenbahn-Bundesamt auf Antrag der DB InfraGO AG als Vorhabenträger. Was beantragt wird, sprich Sanierung oder Schließung des Bahnübergangs, wird durch die Deutsche Bahn im Einvernehmen mit der jeweiligen Kommune festgelegt. Der Zweckverband hat hierbei eine moderierende Funktion. Die gute Nachricht für die klamme Stadtkasse: Die Kosten für eine potenzielle Sanierung tragen Bund (Zwei Drittel der Kosten) und Bahn (Ein Drittel der Kosten).