Eine großangelegte Kontrolle von Zoll und Steuerfahndung hat bei Rottweiler Händlern und Gastronomen für Aufsehen gesorgt. Jetzt werden Details zum Ergebnis bekannt.
Das Hauptzollamt Singen war an der bundesweiten Mindestlohnprüfung beteiligt und informiert jetzt über das Ergebnis der Kontrollen. Diese hatten in Rottweil für allerlei Gesprächsstoff gesorgt. Und nicht nur in Rottweil – im ganzen Landkreis und in den Kreisen Tuttlingen und Konstanz war die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) zugange.
Es handelte sich laut Mitteilung um eine risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung mit dem Schwerpunkt „Einhaltung des Mindestlohns“.
Das Augenmerk legten die 16 Zoll-Beschäftigten bei dieser Aktion demnach insbesondere auf die Prüfung von Modegeschäften, Schnellrestaurants und Gastronomiebetrieben sowie Süßwarenläden. So wurden im Landkreis Waldshut 24 Betriebe und in den Landkreisen Konstanz, Tuttlingen und Rottweil 20 Betrieben, geprüft. Insgesamt wurden 91 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt.
Prüfungen in 43 Fällen
In insgesamt 43 Fällen sind im Nachgang weitere Prüfungen erforderlich. Bereits vor Ort wurden in drei Fällen Strafverfahren wegen illegalem Aufenthalt bzw. des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt eingeleitet. Sieben Ordnungswidrigkeitenverfahren, unter anderem wegen Beschäftigung ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung und Verstöße gegen den Mindestlohn leiteten die Zöllner ein.
Mindestens 12,82 Euro
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet.
An die Prüfungen schließen sich in der Regel Nachermittlungen in den Unternehmen an. Gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohn-Verstößen sind die vor Ort erfassten Aussagen der befragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Einstieg in tiefergehende erforderliche Geschäftsunterlagenprüfungen, insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung.
Ministerium hält sich bedeckt
Übrigens: Was die Kontrolle der Steuerfahnder angeht, die in Rottweiler Geschäften die TSE-Kassensysteme unter die Lupe genommen hatten, dazu gibt es vom Finanzministerium keine Auskunft. Wie ein Sprecher auf unsere Nachfrage erklärt, könne man aufgrund des Steuergeheimnisses keine Aussagen zu der Sache machen.