Der Betreiber eines Reinigungsunternehmen hat die Sozialkassen um 418 000 Euro betrogen.
Ein Jahr und sechs Monate Haft auf Bewährung: Diese Strafe erhielt der Inhaber einer Reinigungsfirma. Sozialkassen entstand ein Gesamtschaden von mehr als 418 000 Euro. Vorausgegangen sind umfangreiche Ermittlungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach am Standort Freiburg, welche durch Geldwäscheverdachtsmeldungen von Bankinstituten ins Rollen kamen, wie das Hauptzollamt Lörrach am Freitag mitteilte. Im weiteren Verlauf wurden unter anderem die Wohn- und Geschäftsräume des Betreibers des Reinigungsunternehmens durchsucht. Der 31-Jährige Mann hatte sich im Jahr 2022 selbstständig gemacht und eine Reinigungsfirma gegründet. Er hat über mehrere Jahre Sozialversicherungsbeiträge wie Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung nicht ordnungsgemäß abgeführt und folglich mehrere Arbeitnehmer „schwarz“ beschäftigt. Sein umfangreiches Geständnis und seine Einsicht wirkten sich positiv auf das mittlerweile rechtskräftige Urteil aus. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.