Ein Zimmereigeschäft will sich im Mähderweg vergrößern – woran es hapert, das wird offenbar nicht öffentlich verhandelt. Foto: Fritsch

In Neubulach gibt es Unmut wegen den Erweiterungsplänen eines ortsansässigen Zimmereigeschäfts. Ein Anwalt ist inzwischen im Boot, die Stadtverwaltung bezieht Stellung und spielt den Ball zum Vorhabenträger zurück.

Neubulach - In der Bergwerksstadt gibt es Ärger wegen eines möglichen Bebauungsplans. Ein Zimmereigeschäft plant eine Erweiterung auf der grünen Wiese – letztere ist zudem im Familienbesitz der Firma. Bereits im November des vergangenen Jahres hatten zehn Gemeinderäte einen Antrag gestellt und wollten das Thema im Rat behandelt wissen. Seitdem ist zumindest öffentlich wenig passiert. Doch hinter den Kulissen brodelte es seitdem, mittlerweile ist der enttäuschte Vorhabenträger gar so weit, dass juristischer Beistand eingeholt wurde.

Öffentlich oder nicht?

So zwingend öffentlich verhandelt werden muss das Ganze aber trotz Antrag aus dem Gemeinderat nicht, schränkt das Calwer Landratsamt als kommunale Aufsichtsbehörde auf Anfrage unserer Redaktion ein. "Ob es auf die öffentliche oder auf die nichtöffentliche Tagesordnung kommt, entscheidet gemäß Paragraf 35 Gemeindeordnung der Bürgermeister bei Aufstellung der Tagesordnung", erklärt Pressesprecherin Janina Dinkelaker. Und da ist wiederum zu lesen: "Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern."

Und genau darauf beruft sich übrigens auch Bürgermeisterin Petra Schupp auf Anfrage. "Der Gemeinderat hat sich mit dem Thema befasst und dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrags zugestimmt. Dabei handelt es sich um einen Vertrag mit einem privaten Vertragspartner, über den wir regelmäßig nichtöffentlich beraten, da schützenswerte Interessen des Einzelnen betroffen sein können", so die Stadtchefin in einer E-Mail.

Wer baut aus?

Doch losgelöst von dieser Frage ist der Ausbau des Mähderwegs ein Problem. Die Verwaltung will, dass der Vorhabenträger den Mähderweg in Teilen ausbaut. Doch letzterer lehnt das als "willkürlich empfundene Forderung" ab. "Da wird ein Ausbau ohne Rechtsgrundlage gefordert", klagt der Vorhabenträger. Eigentlich, so ist es im Übrigen auch im juristischen Schriftwechsel der Parteien zu lesen, der dem Vernehmen nach auch an die Gemeinderäte der Stadt ging und dem Schwarzwälder Boten vorliegt, greife hier die Erschließungsbeitragssatzung der Stadt. So jedenfalls die Ansicht des Zimmereigeschäfts.

Demnach würden die Kosten für den Ausbau des Mähderwegs auf alle Anrainer umgelegt werden – und nicht nur auf einen Vorhabenträger. Dem sperrt sich der Handwerksbetrieb auch gar nicht, versichert man glaubhaft. "Wenn dann eines Tages ausgebaut werden muss, ist das so, dann sind wir da dabei", so der Vorhabenträger. Nur eben in Eigenregie einfach ausbauen, das gehe nicht.

Allerdings, schränkt Schupp hier wieder ein, verlange ja gar keiner, dass der Mähderweg "in Gänze ausgebaut" werden soll. Lediglich "die Erschließung des Grundstücks soll gesichert werden". Schon 2016 machte sich der Betrieb auf die Suche nach einer Erweiterungsfläche, doch fand nichts. "In der Stadt gibt es keine geeigneten Plätze", heißt es vonseiten der Firma. Überdies würde man mit einer Bebauung auf dem für den Betrieb "alternativlosen" Grundstück am Mähderweg eine Baulücke schließen.

Diverse geforderte Gutachten wie eine Schallimmissionsprognose und ein Entwässerungsgutachten sind schon erstellt worden. Sogar eine Schleppkurvenberechnung, um die Auswirkungen und das räumliche Ausschwenken von großen Fahrzeugen darzustellen, wurde vorgenommen. Das Ergebnis laut Vorhabenträger: Ein Ausbau des Mähderwegs ist nicht unmittelbar erforderlich, da selbst große Lastwagen genügend Platz haben.

Daher sei ein Ausbau seitens des Vorhabenträgers "unangemessen und nicht sachgerecht".

Wie geht es weiter?

Ein Punkt, in dem Einigkeit herrscht: Sowohl Verwaltung als auch Vorhabenträger peilen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan an.

Schupp hierzu: "Da hier ein einzelner Grundstückseigentümer ein gewerbliches Vorhaben im Außenbereich auf einem eigenen Grundstück anstrebt, kommen entweder ein vorhabenbezogener Bebauungsplan oder ein Angebotsbebauungsplan in Frage."

Einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gibt es übrigens nicht zum ersten Mal in Neubulach. Zum Beispiel als die Firma Weka in Altbulach erweiterte. Damals hatte sich Bürgermeisterin Schupp dafür stark gemacht und gemeint: "Wir wären verrückt, wenn wir einer Firma [...], die Arbeitsplätze schafft und Gewerbesteuern zahlt, nicht die Möglichkeit geben würden, sich bei uns zu erweitern."

Genau so sieht das auch der jetzige Vorhabenträger, der sich vom Rathaus erhofft, dass das örtliche Handwerk unterstützt wird. "Wir suchen eine Lösung auf sachlich-rechtlicher Grundlage", sagt der erweiterungswillige Handwerker.

Diese Grundlage ist laut Schupp gegeben, denn ein städtebaulicher Vertrag liege vor – der regle dann auch die Übernahme der Kosten, die laut Baugesetz im Übrigen vom Vorhabenträger zu begleichen seien. "Der Vertrag ist bislang vom Vorhabenträger nicht unterzeichnet worden", spielt Schupp den Ball zurück auf jene grüne Wiese, auf der das Zimmereigeschäft gerne erweitern würde.