Derzeit erregen die Wassergebühren in Wildberg die Gemüter. Eine Petition hat bereits tausende Unterschriften gesammelt, sie fordert transparentere und vor allem niedrigere Gebühren. Nun hat sich die Stadt Wildberg zu Vorwürfen und Forderungen geäußert.
Die Stadt Wildberg hat eine Stellungnahme veröffentlicht: „Eine Onlinepetition hat Fragen zur Kalkulation der Wasser- und Abwassergebühren aufgeworfen. Für das Jahr 2025 hat der Gemeinderat die neuen Gebühren am 24. Oktober 2024 in einer öffentlichen Sitzung beschlossen, was bei den Wassergebühren eine Anhebung, bei den Abwassergebühren eine Senkung zur Folge hatte. In der Petition werden konkrete Forderungen formuliert, zu denen die Verwaltung folgende Informationen gibt.
„Wasser ist ein Grundrecht – kein Luxusgut!“
Wasser ist ein kostbares Gut, vor allem Trinkwasser, bei dem es sich um ein Lebensmittel handelt, das engmaschig kontrolliert wird. Dadurch hat deutsches „Hahnenwasser“ eine entsprechend hohe Qualität. Das verfügbare Angebot an Wasser sinkt jedoch.
Weltweit haben laut Bundesregierung etwa zwei Milliarden Menschen keinen verlässlichen Zugang zu sauberem Trinkwasser. Bei einer Weltbevölkerung von rund 8,16 Milliarden Menschen sind das etwa 25 Prozent. Nur jeder zweite Mensch hat weltweit gesehen Zugang zu angemessenen sauberen Sanitäranlagen.
Eine der ureigenen Aufgaben einer Kommune ist es, dafür zu sorgen, dass die Bürger jederzeit eine stabile Wasserversorgung und Abwasserentsorgung haben. In Wildberg leisten diesen Dienst die Teams der Eigenbetriebe, die 24/7 Bereitschaft haben. Bei Rohrbrüchen oder Störungen sind sie sofort zur Stelle. Und trotz gebotener Eile nehmen sie wenn möglich bei der Durchführung von Arbeiten sogar noch Rücksicht auf den Schichtplan von Anliegern.
Die Gesamtstadt verfügt zwar über Eigenwasser aus Brunnen und Quellen, doch die Grundwasserspiegel sinken und es muss für eine Absicherung gesorgt werden. Die Bodenseewasserversorgung gewährt nur begrenzte Bezugsquoten.
Welche Maßnahmen rechtfertigen die überdurchschnittlichen Preise?
Zum einen sind hier die aus oben genannten Gründen erforderlichen Investitionen in das Leitungs- und Kanalnetz zu nennen. Maßnahmen wie der Bau eines neuen Wasserwerks oder eines ausreichend dimensionierten Pumpwerks sichern die Versorgung aktueller und künftiger Generationen.
Diese Investitionskosten schlagen sich in den Gebühren – die mindestens kostendeckend sein müssen – nieder. Zum anderen muss die Stadt beim Wasser drei Versorgungsgebiete mit 50 technischen Anlagen in Schuss halten, von den zig Kilometern an Wasserleitungen und Abwasserkanälen ganz zu schweigen.
Wo und wie können Kosten reduziert werden?
Die Kosten in beiden Eigenbetrieben sind entweder vertraglich fixiert (Fremdbezug von Bodenseewasser, Stromkosten etc.) oder fallen aufgrund von gesetzlichen Vorgaben an. Die Kommune ist verpflichtet, eine taugliche Infrastruktur zu bauen und zu erhalten – also auch, in diese zu investieren.
Einzige Stellschraube ist die Gewinnerzielungsabsicht beim Eigenbetrieb Wasser. Der Gemeinderat hat sich 2017 dafür entschieden, eine solche einzuführen. Das ermöglicht es der Stadtverwaltung, einen Überschuss aus dem Eigenbetrieb Wasser als Konzessionsabgabe an den Kernhaushalt zu zahlen.
Diese ist jährlich mit etwa 200.000 Euro angesetzt, ist allerdings von speziellen Vorgaben abhängig. Sollte der Gemeinderat entscheiden, auf diese zu verzichten, müsste die Lücke im ohnehin strapazierten Kernhaushalt über andere Gebühren oder Steuererhöhungen aufgefangen werden.
Forderung 1: Die Wasser- und Abwassergebühren sollen auf ein faires und angemessenes Niveau gesenkt werden.
„Fair“ und „angemessen“ sind unbestimmte Begriffe, wobei der Grundsatz der Fairness bei der Gebührengestaltung durchaus rechtlich geregelt ist: Wer eine Leistung in Anspruch nimmt, soll diese auch bezahlen. Wer also Wasser bezieht und damit die Infrastruktur nutzt, soll auch die Kosten dafür tragen.
Andernfalls müsste die Allgemeinheit die Kosten übernehmen – und das regelt die Gemeindeordnung. Angemessenheit liegt im Auge des Betrachters: Nutzer wollen so wenig wie möglich zahlen, Anbieter wollen zumindest kostendeckend arbeiten.
Genau darauf zielt die Kostenkalkulation, die jährlich von einem Fachbüro getrennt für Wasser und Abwasser durchgeführt wird, ab. Bei den Abwassergebühren wird kostendeckend kalkuliert. Wird dennoch ein Gewinn erzielt, wird dieser binnen fünf Jahren mit den Gebühren verrechnet. Wird Verlust gemacht, kann dieser innerhalb von fünf Jahren verrechnet werden.
Wasser und Abwasser sind mitunter deshalb als eigenständige Eigenbetriebe organisiert. Alle Kosten und Einnahmen, die hier anfallen, werden auch hier verrechnet. Eine Vermischung mit dem Kernhaushalt oder von den jeweiligen Wirtschaftsplänen untereinander gibt es nicht.
Gebührensenkungen werden bereits jetzt vollzogen, wenn es die Gebührenkalkulation ermöglicht. Für 2025 beispielsweise wurden die Abwassergebühren gesenkt.
Forderung 2: Die vollständige Kostenstruktur soll offen gelegt werden, um die Gebühren transparent und nachvollziehbar zu machen.
Die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe sowie die Kostenkalkulation werden öffentlich im Gemeinderat beschlossen, Zuhörer sind gerne eingeladen. Zudem können die Sitzungsunterlagen – die Präsentationen zu den Wirtschaftsplänen sowie die umfassenden Kostenkalkulationen der Allevo Kommunalberatung – im Bürgerinfoportal jederzeit abgerufen und eingesehen werden. Auch der Investitionsplan ist dort zu finden. Das Bürgerinfoportal ist unter wildberg-sitzungsdienst.komm.one/bi abrufbar.
Forderung 3: Bürger sollen die Möglichkeit haben, sich aktiv an der Diskussion über zukünftige Gebührenmodelle zu beteiligen.
In Deutschland herrscht eine repräsentative Demokratie. Das bedeutet, jeder Bürger nimmt mit seiner Wahlentscheidung – die in Wildberg erst im Juni 2024 gefallen ist – Einfluss auf die politische Gestaltung in seiner Stadt. Der Gemeinderat entscheidet somit als Vertretung der Bürgerschaft. In den Ratssitzungen ist es nicht vorgesehen, dass sich Zuhörer zu Wort melden, einzige Ausnahme sind die Bürgerfragestunden, die regelmäßig stattfinden.
Zudem können Bürger jederzeit auf anderem Wege auf die gewählten Entscheidungsträger zugehen und so ihr Anliegen in den Gemeinderat weitertragen lassen. Hinzu kommen Informationsveranstaltungen seitens der Stadtverwaltung, wie sie insbesondere zum Thema Trinkwasser aus aktuellem Anlass häufiger stattfanden.
Wie geht es jetzt weiter?
Die Stadtverwaltung hat beim Landratsamt eine Stellungnahme zur Petition eingereicht. Das Regierungspräsidium wird sich ebenfalls dazu äußern. Der Petitionsausschuss des Landtags wird die Sachlage dann abschließend prüfen.“
Infoveranstaltungen zu Wasser- und Abwassergebühren sowie Grundsteuer
Montag, 27. Januar, 18.30 Uhr, Stadthalle Wildberg
Dienstag, 4. Februar, 18.30 Uhr, Mehrzweckhalle Gültlingen
Mittwoch, 5. Februar, 18.30 Uhr, Schönbronner Halle