Veränderungen stehen am Busbahnhof in Nagold an. Die Gebäude 2 und 4 der Freudenstädter Straße sollen einem deutlich größeren Neubau weichen.Foto: Fritsch Foto: Schwarzwälder Bote

Es geht zügig voran mit den Planungen für den Gebäudeneubau Freudenstädter Straße 2 und 4 am ZOB in Nagold: Der Technische Ausschuss (TA) empfahl dem Gemeinderat einstimmig den Beschluss über die zweite Auslegung des dafür neu gefassten Bebauungsplans "2. Änderung Vorstadtplatz". Baubeginn soll noch in diesem Jahr sein.

Nagold - "Es geht erfreulicherweise gut voran", kommentierte Oberbürgermeister Jürgen Großmann bei der Vorstellung des Tagesordnungspunktes im TA. "Eine sehr schöne Entwicklung!", von der der OB auch "einen Impuls und Stärkung der Innenstadt" insgesamt erwarte – die die Stadt mit Blick auf die Folgen der Corona-Krise "auch sehr dringend nötig" habe. "Andere Städte wären sehr froh, wenn sie solche Projekte hätten."

Dabei verwies das Stadtoberhaupt auch darauf, dass die mit dem Neubau geplante Geschosszunahme gegenüber den bisher zwei Bestandsgebäuden "unbedingt notwendig" sei, um den zunehmenden Ansprüchen an den Umgang mit Flächenverbräuchen in möglichst optimaler Weise Rechnung zu tragen. "Wir müssen in die Höhe wachsen", so Großmann – zumindest in den Innenstadt-nahen Bereichen wie in diesem Fall. Dazu geben es grundsätzlich keine Alternative.

"Ohne Beeinträchtigungen geht es nicht"

Die beiden Bestandsgebäude auf den künftig zusammengefassten Grundstücken Freudenstädter Straße 2 und 4 weisen bisher zwei, beziehungsweise drei Vollgeschosse (plus Dachgeschosse) auf. Künftig soll in diesem Bereich ein zusammenhängendes Gebäude entstehen, das sich aber in zwei optisch getrennte Kubaturen aufteilt. Diese beiden Teile heben sich durch einen Vorsprung sowohl an der Nord-, als auch an der Südseite ab und haben auch eine unterschiedliche Geschossigkeit: künftig dann fünf, beziehungsweise vier Vollgeschosse – je zuzüglich Untergeschoss.

Stadträtin Bärbel Reichert-Fehrenbach (FDP), als Inhaberin der Stadt Apotheke eine der fast direkten Anlieger des geplanten Neubaus, mahnte mit Blick auf die Baustellen-Einrichtung für die noch in diesem Jahr erwartete, beginnende Bauphase, dass die Ordnungsbehörden, beziehungsweise Planer hier auf den Erhalt "der notwendigen angrenzenden Verkehre" achten mögen. Hier dürfe es zu keinen wesentlichen Einschränkungen im Bereich des ZOB oder der Anlieger kommen. Diese Verkehre müssten auch mir der erwarteten Baustelle weiterhin möglich sein. OB Großmann mochte hier jedoch "gewisse Beeinträchtigungen" nicht ausschließen, ging jedoch davon aus, dass diese immer auf ein verträgliches und noch zumutbares Maß beschränkt blieben. "Aber ohne Beeinträchtigungen geht es nicht."