In Deutschland brauchen Angler neben der Ausrüstung zum Angeln auch einen Fischereischein. Foto: Fabian Strauch/dpa

Als ein in der Anglerszene bekanntes Wildfischerpaar im Sommer am Neckar fischt, beobachtet sie ein Teenager – und stellt die Schwarzangler zur Rede.

Vor dem Amtsgericht Rottenburg mussten sich ein 58‑jähriger Mann und eine 48‑jährige Frau wegen Wildfischerei verantworten. Am 9. Juli 2025 angelten die beiden am Neckar hinter dem Schlachthof in der Tübinger Straße ohne die erforderliche Erlaubnis – bis ein mutiger Teenager einschritt.

 

Der 58‑Jährige räumt vor Gericht ein, geangelt zu haben. Er beteuert jedoch, nicht gewusst zu haben, dass man in Deutschland zum Fischen eine Erlaubnis braucht. Seine 48‑jährige Lebensgefährtin habe hingegen nicht geangelt.

Es sei ein Junge aufgetaucht, der gefragt habe, ob er auch fischen dürfe. Der 58‑Jährige verneinte. Der Jugendliche habe geantwortet: „Dann ruf ich jetzt bei der Polizei an.“ Daraufhin packte der 58‑Jährige die beiden Angeln ein und fuhr mit dem Fahrrad davon. Seine Lebensgefährtin blieb zurück. „Warum sind Sie weggefahren? Sie wussten doch gar nicht, dass Fischen ohne Erlaubnis verboten ist?“, fragt Richterin Angelika Schneck. „Ich wollte keine Unannehmlichkeiten mit der Polizei“, sagt der Angeklagte.

Richterin Schneck zeigt zwei Bilder. Auf einem sitzt die Angeklagte auf einer Bank, die Angel liegt in der Wiese vor ihr, Schnur und Haken im Wasser – das andere wird später wichtig. „Ich habe die Angel nicht bewacht, nur nach Fischen geschaut“, beteuert sie. Zudem sei das Paar das erste Mal angeln gewesen.

Teenager zeigt Zivilcourage

Der Zeuge wird aufgerufen. Der 13‑Jährige hat selbst einen Jugendfischereischein und angelt regelmäßig im Neckar und in den Seen der Region. Oft fährt er deshalb mit dem Fahrrad am Fluss entlang, um nach Fischen und geeigneten Angelstellen zu suchen.

So entdeckt er am 9. Juli 2025 das Paar: „Er hat geangelt und die Frau hat Schmiere gestanden“, sagt er. Er ging auf den Mann zu und fragte nach seinem Angelschein. Als dieser keinen vorzeigen kann, sagte er: „Dann rufe ich jetzt die Polizei.“ Der Teenager schoss ein Foto und verschwand unter der Kepplerbrücke. Er beobachtete die Situation weiter. Erst als er zu seinem Handy griff und tatsächlich die Polizei anrief, packte der Angeklagte die Angeln ein und fährt mit dem Fahrrad davon.

Paar fällt nicht das erste Mal auf

Und der Teenager weiß noch mehr: Das eine Foto, das die Angeklagten beim Angeln zeigt und dem Gericht vorliegt, stammt von ihm; das andere habe er von einem Mitglied des Tübinger Fischereiverbandes erhalten. Es sei an einem anderen Tag entstanden. Das Paar sei in der Anglerszene bekannt.

Der 13‑Jährige habe sie im Sommer drei- bis fünfmal gesehen, auch andere Fischer hätten die Angeklagten beobachtet. „Ich wusste aber nicht, ob ich sie ansprechen darf wegen des fehlenden Angelscheins“, so der Junge. Nach dem Vorfall habe er die beiden nicht mehr angeln gesehen. „Hätten sie sofort zusammengepackt, hätte ich nicht die Polizei gerufen“, meint der er.

Glaubhafte, klare Erinnerung

Richterin Schneck spricht das Urteil: Beide Angeklagten sind schuldig. Der 58‑Jährige räumte das Angeln selbst ein, die 48‑jährige Angeklagte konnte durch einen „glaubhaften und erlebnisbezogenen Bericht mit klaren Erinnerungen“ überführt werden. Außerdem ergebe sich aus dem Verhalten des Mannes, dass er wusste, Unrechtes getan zu haben. Die Strafe: 30 Tagessätze à 40 Euro für den Mann und 30 Tagessätze à 20 Euro für die Frau. Zudem haben die beiden die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Am Ende wendet sich Richterin Schneck an den jungen Zeugen: „Du kannst stolz auf dich sein. Du hast gesehen, dass Unrechtes getan wird, gehandelt und Zivilcourage gezeigt.“

Wer darf Angeln und wer darf Angler kontrollieren?

Wer darf Angeln?
In Baden-Württemberg darf jeder Angeln, der einen Fischereischein besitzt. Dazu muss man an Vorbereitungslehrgängen teilnehmen und eine Prüfung bestehen. Zusätzlich braucht man für die meisten Gewässer eine Gewässerkarte, die vom Fischereirechtsinhaber oder dem Pächter ausgegeben wird. Über das Geld, das diese Karte kostet, werden Fischnachbesetzungen und die Pflege des Gewässers finanziert.

Wer darf Angler kontrollieren?
Für die Kontrolle am Gewässer sind staatliche Fischereiaufseher der Fischereibehörde, die Polizei und Ordnungsbehörden zuständig. Bei Gewässern an der Grenze, kontrolliert auch der Zoll. Privatpersonen können Verdachtsfälle bei den Behörden melden, welche daraufhin kontrollieren – so wie es der junge Angler gemacht hat.