Sprachnachrichten sind in WhatsApp auf einem Smartphone zu sehen. Ein in Rottenburg angeklagter Mann soll Drohungen über den Messengerdienst versendet haben. (Symbolfoto) Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Eine nett gemeinte Einladung zum Abendessen endet in Rottenburg vor Gericht: Denn nach dem gemütlichen Essen gibt es plötzlich Faustschläge. Noch am nächsten Morgen soll der angeklagte Mann drohend mit einem Messer in der Küche gewartet haben.

Eigentlich sei er an dem Abend Ende Mai vergangenen Jahres nach der Arbeit schon sehr müde gewesen, berichtet der 33-jährige Anton am Amtsgericht in Rottenburg. Doch Amir, 25 Jahre (alle Namen geändert), den er wohl nur flüchtig kannte, habe mehrmals angerufen und ihn zum Abendessen eingeladen. Was nach dem Essen in der Wohnung geschieht, lässt sich nur verschwommen rekonstruieren. Stellen beide Männer gleichzeitig fest, dass sie von ihren Freundinnen betrogen wurden? Oder greift der Angeklagte wirklich ohne erkennbaren Grund an?

 

Laut Anklage der Staatsanwaltschaft soll der 33-Jährige den Geschädigten Amir in dessen Wohnung geschlagen und mit einem Brotmesser bedroht zu haben. Noch Monate später soll es zu Beschimpfungen und Drohungen über Whatsapp gekommen sein.

Der Angeklagte berichtet von dem Treffen mit Amir: „Wir haben uns hingesetzt und die Mädels sind hoch zum rauchen. Ich saß mit ihm am Tisch und habe ihn schlecht verstanden.“ Dann habe Amir behauptet, dass Antons Freundin etwas mit seinem Bruder gehabt hätte. Anton sagt: „Ich habe habe halt gegrinst und dann gesagt ob er weiß, dass seine Freundin was mit einem Kumpel von meinem Bruder hat.“

Die Vorwürfe gegen ihn bestreitet der Angeklagte: „Das mit dem Messer und dass ich ihn geschlagen haben soll stimmt nicht.“

Einen Streit habe es nicht gegeben

Anders stellt der Geschädigte Amir die Geschichte dar, der mit Unterstützung eines Übersetzers als Zeuge aussagt: „Als wir gegessen hatte, um 11 oder 12 nachts, wollten wir nach oben zum rauchen gehen. Auf der Treppe hat er mich mit der Faust geschlagen.“ Bei dem Faustschlag von der Seite ins Gesicht sei seine Brille kaputt gegangen. Davor habe es keinen Streit zwischen den Männern gegeben. Der Angriff sei relativ überraschend gewesen. „Ich weiß nicht, was das Problem gewesen ist“, sagt Amir. Er habe mit Anton nicht über die Frauen geredet. „Ich konnte kein Deutsch, in welcher Sprache sollte ich das sagen?, sagt er vor Gericht.

Nach dem Angriff sei Amir aus Angst nach draußen gegangen und sei dort im Regen gestanden.

Der unangenehme Gast ist jedoch am nächsten Morgen immer noch da. „Ich wollte nach unten gehen, da ist er mit dem Messer hin und her gelaufen. Er hat gesagt ich steche dich, ich schlage dich, ich bringe dich um.“

Drohnachrichten auf WhatsApp

Noch Monate später habe der Angeklagte „tausende Nachrichten“ auf WhatsApp an den Geschädigten geschrieben. Unter anderem die folgende Nachricht zitiert Amtsgerichtsdirektor Stefan Fundel: „Ich will dir und deinen Kollegen die Köpfe einschlagen. Ich hau euch mit Eisenstangen tot.“ Auch Amir soll den Angeklagten daraufhin per Messenger beleidigt und ihn angerufen haben. Der Angeklagte berichtet vor Gericht von den angeblichen Drohanrufen, die er wiederholt erhalten habe.

Der Amtsgerichtsdirektor und die Staatsanwaltschaft einigen sich letztlich darauf, das Verfahren nach Paragraf 153 Strafprozessordnung wegen geringer Schuld einzustellen.