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Eine Werbeanlage an einem Gebäude im INKOM-Gewerbegebiet haben die Verbandsvertreter aus

Eine Werbeanlage an einem Gebäude im INKOM-Gewerbegebiet haben die Verbandsvertreter aus Rottweil und Zimmern nachträglich genehmigt. Nach den Bebauungsplanvorschriften wäre sie so nicht zulässig. Vorsitzende Carmen Merz und Wirtschaftsförderer Heiko Gutekunst erklärten, das Unternehmen habe wegen einer Lüftungsanlage einen Dachaufbau erstellt. Die Verkleidung sei zulässig, nicht aber die Werbeschrift. Der Firma sei nicht bewusst gewesen, dass sie gegen den Plan verstoße, und die Schrift tue dort niemandem weh, so Merz. Foto: kw