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"Auf der Eck": Neues Gebiet im Blick / Konflikt befürchtet

Um die Wohnbauentwicklung in Horgen im Gewann "Auf der Eck" wie geplant realisieren zu können, will die Gemeinde Zimmern bei der Veräußerung eines Flurstücks vom Vorkaufsrecht Gebrauch machen.

Zimmern-Horgen (kw). Die Verwaltung beruft sich dabei auf Abschnitt fünf des einschlägigen Paragrafen 24 des Baugesetzbuchs. Nach dieser Rechtsvorschrift steht der Gemeinde ein Vorkaufsrecht zu, wenn es sich bei dem Verkauf um unbebaute Außenbereichsgrundstücke im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplans handelt. Das Wohl der Allgemeinheit (Bereitstellung von günstigen Wohnbauflächen auch in den Teilorten) stehe in diesem Fall über den Privatinteressen, meint die Verwaltung. Der Gemeinderat folgte deren Empfehlung und billigte einstimmig das Vorgehen.

Erst Ende des vergangenen Jahres hatte sich der Horgener Ortschaftsrat für den Bereich "Auf der Eck" als nächstes Wohnbaugebiet ausgesprochen. Im Flächennutzungsplan 2012 waren diese Flächen – sie befinden sich aus Richtung Flözlingen kommend am Ortseingang auf der linken Seite – bereits enthalten, und zwar als Mischgebiet. Die Ortschaftsräte mussten sich im Zuge des Flächennutzungsplanverfahrens 2030 zwischen diesem Gebiet und dem Gewann "Vordere Steig" entscheiden. Ersteres erhielt in der Abwägung den Vorzug. "Auf der Eck" ist nach den Vorgaben der Verwaltungsgemeinschaft nunmehr als reines Wohngebiet vorgesehen.

Der Gemeinderat folgte im Januar 2020 dem Empfehlungsbeschluss des Horgener Gremiums. Handlungsbedarf seitens der Gemeinde besteht mittlerweile umso mehr, seitdem der letzte Bauplatz im Baugebiet "Sonnenberg" verkauft worden ist. Bis in zwei Jahren, so die Überlegungen von Kämmerer Martin Weiss, könnte man das Vorhaben angehen. Dazu müsse die Gemeinde aber zuerst die Grundstücke erwerben. Allen betreffenden Grundstückseigentümern hatte die Verwaltung im vergangenen Jahr Kaufinteresse signalisiert. Auch der Verkäufer des Grundstücks, für das nun das Vorkaufsrecht ausgeübt werden soll, war informiert worden. Konkret geht es um ein landwirtschaftliches Grundstück mit knapp 3000 Quadratmetern. Dieses wurde zusammen mit zwei weiteren Flurstücken veräußert. Die Besonderheit: Der Verkäufer, der durch das Eintreten der Gemeinde in den Kaufvertrag nicht schlechter gestellt werden darf, hat in einer ersten Anhörung Bedenken geäußert. Er betreibt auf der anderen Straßenseite einen Zimmereibetrieb und befürchtet einen möglichen immissionsschutzrechtlichen Konflikt und künftige Einschränkungen für sein Unternehmen.

Im Rahmen der Bebauungsplanung würden die tatsächlichen Auswirkungen durch ein Lärmgutachten näher untersucht, trug Weiss vor. Diese Untersuchungen will die Gemeinde nun vorziehen. Das Gutachten sei bereits in Auftrag gegeben. Unter Einbeziehung des Verkäufers will man die schalltechnische Untersuchung erarbeiten. Der Kämmerer betonte: "Wir wollen die Situation schon heute klären."