Die Prozessbeteiligten unter dem Vorsitz von Christian Heckel, dem Präsidenten des Sigmaringer Verwaltungsgerichts, beim Vor-Ort-Termin in Zimmern unter der Burg. Fotos: Reich Foto: Schwarzwälder Bote

Prozess: Ein Zimmerner hat das Land verklagt, weil es lediglich eine Furt durch den Schwarzenbach plant

Ob gegenüber der "Schwarzenbachstube" eine neue Brücke oder eine Furt den Fluss queren soll, hat am Donnerstag im Zimmerner Rathaus das Verwaltungsgericht Sigmaringen beschäftigt. Ein Anwohner hatte gegen die Pläne des Landes geklagt.

Zimmern unter der Burg. Das leidige Thema, ob eine Furt oder eine Brücke den Schwarzenbach queren soll, beschäftigt jetzt das Sigmaringer Verwaltungsgericht. Es tagte unter der Leitung seines Präsidenten Christian Heckel am Donnerstag im Rathaus in Zimmern.

Ins Rollen gebracht hatte das Ganze das Hochwasser vom 4. Juli 2010, welches die bestehende Brücke so stark beschädigt hatte, dass sie gesperrt werden musste. Zunächst war geplant, eine neue Konstruktion zu bauen, doch die Ausschreibung ergab Kosten in Höhe von 193 000 Euro – plus Nebenleistungen.

Zu teuer, entschied der Zimmerner Gemeinderat und stoppte das Projekt. Stattdessen sollte eine Furt helfen, den Schwarzenbach zu überwinden. Zudem gibt es dafür Landeszuschüsse, die 85 Prozent der Kosten übernehmen. Für die Furt sind Kosten in Höhe von 180 000 Euro veranschlagt.

Ein Anlieger ist jetzt gegen den wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss des Landratsamts – als Vertreter des Landes – vor Gericht gezogen, um diesen aufheben zu lassen. Für das Bewirtschaften seiner Waldflächen am Ortsausgang Richtung Gößlingen sei eine Brücke über den Bach unverzichtbar. Eine Furt könne er mit seinen schweren Fahrzeugen, die er zum Holzverarbeiten benötige, nicht durchqueren. Bisher habe er die Baumstämme mit Hilfe eines Traktors über die Brücke gezogen.

Zudem könnten dann Rettungsfahrzeuge im Winter nicht den zugefrorenen Schwarzenbach passieren, ebenso bei Hochwasser. Auch Feuerwehrfahrzeuge könnten seinen Pferdehof nicht erreichen.

Dem widersprachen die Vertreter des beklagten Landratsamts ebenso wie Zimmerns Bürgermeister Elmar Koch. "Eine Furt ist gewässerschonender als eine Brücke", führte Harry Maisner, Kreisamtsrat bei der Unteren Wasserschutzbehörde, an. Denn während Brücken Gehölz und so auch Wasser stauen könnten, biete eine Furt dem Bach die Möglichkeit, sich bei starker Strömung seitlich auszubreiten.

Bürgermeister Koch gab an, dass bei einer Feuerwehrübung im Jahr 2016 der Pferdehof über Nachbargrundstücke angefahren werden konnte. Er verwies zudem darauf, dass eine neue Brücke lediglich mit 45 Prozent bezuschusst werde, während für eine Furt 85 Prozent der Kosten vom Land übernommen würden.

"Wir bauen hier für die Zukunft, für kommende Generationen, da kann es doch nicht davon abhängig sein, wie viel Zuschuss es gibt", hielt der Kläger entgegen: "Ich kämpfe hier gegen Windmühlen."

Ein Urteil des Verwaltungsgerichts ist für den heutigen Freitag angekündigt.