Der Bau einer Furt durch den Schwarzenbach ist rechtsmäßig. Das Sigmaringer

Der Bau einer Furt durch den Schwarzenbach ist rechtsmäßig. Das Sigmaringer Verwaltungsgericht hat die Klage eines Anwohners dagegen abgewiesen. Der wollte lieber eine Brücke über den Bach.

Zimmern unter der Burg (mir). In der Verhandlung über die Querung des Schwarzenbaches (wir berichteten) hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen jetzt sein Urteil verkündet. Das Landratsamt hatte eine wasserrechtliche Planfeststellung zum Bau einer Furt durch den Schwarzenbach gegenüber der "Schwarzenbachstube" erstellt. Sie soll eine durch Hochwasser zerstörte Brücke ersetzen. Ein Anwohner wollte jedoch, dass die Brücke neu gebaut wird. Er begründete dies damit, dass Rettungskräfte bei Hochwasser und Eis die Furt nicht nutzen könnten. Zudem käme er mit seinen schweren Holzbearbeitungsfahrzeugen nicht hindurch. Das Gericht wies die Klage ab, der Kläger muss die Kosten der Verhandlung tragen. Eine Urteilsbegründung gibt es in ein paar Wochen, wie das Gericht auf Anfrage des Schwarzwälder Boten bekannt gab. Zimmerns Bürgermeister Elmar Koch zeigte sich gegenüber unserer Zeitung über die Entscheidung des Gerichts erwartungsgemäß erfreut: "Die Entscheidung ist im Sinne unserer Gemeinde." Sollte der Kläger keinen Widerspruch gegen das Urteil einlegen, werden die Förderanträge gestellt. Ist das Geld eingegangen, soll zügig mit dem Bau der Furt begonnen werden. Zuvor müssten jedoch die Kosten neu veranschlagt werden, da die letzte Berechnung aus dem Jahr 2016 stammt, sagte Koch.