Die unübersichtliche Verkehrssituation beim Gebäude Pulverweg 2 war mit ein Grund für die Aufstellung des Bebauungsplans "Pulverweg". Foto: kw Foto: Schwarzwälder Bote

Beschluss: Gemeinderat stimmt Bebauungsplanentwurf "Pulverweg" zu / Fläche wird als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen

Der nordöstliche Siedlungsbereich von Zimmern mit den Straßen Pulverweg, Mühlhöfle und Uhlandstraße zählte bisher zu den nicht überplanten Gebieten. Doch bald ist auch diese 2,16 Hektar große Fläche städtebaulich geordnet.

Zimmern o.R. (kw). Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung dem vom Villinger Büro BIT Ingenieure vorgestellten Bebauungsplanentwurf "Pulverweg" einhellig zugestimmt. Das innerörtliche Bebauungsplanverfahren war bereits im Frühsommer 2019 in Gang gesetzt worden.

Es kann im beschleunigten Verfahren erfolgen, was das baurechtliche Prozedere doch erheblich verkürzt. So könnte im Juni schon der Satzungsbeschluss erfolgen, erklärte Ingenieur Rainer Christ dem Gremium. Er erläuterte den Ratsmitgliedern die Festsetzungen und Bestimmungen des Planwerks.

Die nunmehr überplante Fläche sei aus einer dörflichen Siedlungsstruktur entstanden und werde als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. In dem Areal befänden sich aber nur ein bis zwei Baulücken. Es käme, so der Planer, in erster Linie eine Nachverdichtung in Frage. Warum dann aber überhaupt so ein aufwendiges Verfahren? Mit dem Instrument der Bauleitplanung, so wurde von der Verwaltung von Anfang an kommuniziert, möchte die Gemeinde in diesem Bereich bei der weiteren städtebaulichen Entwicklung wie auch bei der zukünftigen Planung der Verkehrsflächen Herr des Verfahrens sein. Die Sicherung der vorhandenen Nutzungen und Bebauungen stehe eindeutig im Vordergrund, es gehe aber auch um Schaffung von einheitlichen Strukturen und Handlungsvorgaben für künftige innerhalb des Gebietes geplante Bauvorhaben, so die Meinung der Verwaltung.

Christ verwies ausdrücklich auf den Begriff "Bestandsschutz". Zur Erinnerung: Mit ein Grund für die Aufstellung des Bebauungsplans ist die Verkehrssituation im Kreuzungsbereich Pulverweg/Teufenwiesen/Hansjakobstraße.

Die relativ enge Stelle (Gebäude Pulverweg 2) wird allgemein als sehr problematisch eingestuft. Im Juli 2019 gab es für das an der Kreuzung gelegene Grundstück zudem eine Bauvoranfrage für ein Mehrfamilienhaus mit 13 Wohneinheiten und Tiefgarage. Weil der Gemeinderat nach dem Aufstellungsbeschluss sofort reagierte und eine Veränderungssperre erließ, konnte die Verwaltung die Bauanfrage zurückstellen. Für dieses Vorhaben gibt es nun im Bebauungsplan klare Vorgaben, was die Bauweise (Einzel- und Doppelhäuser, maximale Grundflächenzahl) sowie die Verkehrsflächen (Zufahrt) betrifft. Die Dachformen im Geltungsbereich blieben frei, Dachneigungen seien zwischen 0 und 35 Grad zulässig, betonte Christ. Noch restriktivere Bestimmungen als der Ausschluss von Schottergärten, wollte Ratsmitglied Winfried Praglowski hinsichtlich der restlichen unbebauten Flächen im Bebauungsplan verankert wissen.

Betroffen seien ja gerade mal drei freie Plätze, warf Timo Weber ein. Der Antrag von Praglowski wurde bei elf Nein-Stimmen abgelehnt.