Im besten Fall sammeln Hundehalter die Hinterlassenschaften ihrer Tiere auf und entsorgen diese. Foto: Jensen Foto: Schwarzwälder-Bote

Sauerei: Polizeiverordnung schreibt vor, wie sich Herrchen, Frauchen und ihre Vierbeiner verhalten sollen

Von Verena Parage

Zimmern o. R. Die Häufchen gibt’s, und sie sind eklig: Am Rand der Wiese neben dem Fußweg, der Karpfenweg und Lembergstraße miteinander verbindet, sind die Häufchen mit Hundekot nicht zu übersehen. Solche Hinterlassenschaften hatten dazu geführt, dass die Situation zwischen einem Anwohner und Hundebesitzern jüngst eskalierte. Der ältere Mann hatte einen Jugendlichen beim Gassigehen mit einem Eimer Wasser übergossen (wir berichteten). Nicht der einzige Zusammenstoß dieser Art.

Stein des Anstoßes sind die Hundehaufen. Der Renter hat genug davon, diese dort zu entdecken, wo Fußgänger unterwegs sind. Immer wieder gibt es wegen unerwünschter Hinterlassenschaften Probleme, das weiß auch Hauptamtsleiter Johannes Klingler, und zwar vielerorts. "Das ist kein Zimmerner Problem."

In der Polizeiverordnung der Gemeinde ist geregelt, wie Herrchen, Frauchen und ihre Vierbeiner sich verhalten müssen. Darin heißt es: "Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen."

Bei der Wiese neben dem Fußweg handelt es sich um ein Privatgrundstück. Trotzdem, meint Klingler, dürften Hunde auch dort keine Häufchen hinterlassen. Tun sie es doch, müssten Frauchen oder Herrchen die Spuren davon beseitigen.

"Gassiboxen" als Hinweis

Zwar gibt es in Zimmern keine sogenannten Hundestationen, wo Halter Tüten und einen Mülleimer vorfinden. Allerdings erhalten sie bei der Anmeldung ihres Tieres von der Gemeinde eine sogenannte Gassibox mit Tüten ausgehändigt. Damit soll auf das Problem hingewiesen und die Hundehalter sollen sensibilisiert werden, erklärt Johannes Klingler.

Auch auf landwirtschaftlich genutzten Flächen außerorts hat Hundekot nichts verloren. Zum einen verunreinigt er das Gras, das verfüttert werden soll, zum anderen werden über den Kot Krankheiten übertragen. Die Gemeinde veröffentlicht regelmäßig entsprechende Hinweise, berichtet der Hauptamtsleiter.

Laut Landesnaturschutzgesetz dürften solche landwirtschaftlich genutzten Flächen während der Nutzung auch nur auf Wegen betreten werden. Diese Regelung gelte nicht nur für Menschen, sondern auch für Hunde.

Diese müssen innerorts übrigens angeleint sein. Auch das ist in der Polizeiverordnung geregelt. Außerorts darf ein Vierbeiner zwar ohne Leine unterwegs sein, allerdings müsse gewährleistet sein, dass der Halter jederzeit auf das Tier einwirken könne, zitiert Klingler.

Geraten Hundefreunde und Hundehasser dennoch aneinander, "können wir nur vermitteln und versuchen zu schlichten", erklärt er. Artet ein Streit allerdings derart aus, wie dies jüngst der Fall was, dann sie die Angelegenheit eine Sache für die Polizei.