Fotovoltaikanlagen vorrangig auf Dächern, nicht auf landwirtschaftlich genutzten Freiflächen: An diesem Grundsatzbeschluss des Zimmerner Gemeinderats hält der Horgener Ortschaftsrat fest und lehnt deshalb Stromerzeugungsanlagen entlang der Autobahn in der Nähe der Wildensteiner Höfe weiterhin ab. Foto: kw Foto: Schwarzwälder Bote

Sonnenenergie: Fotovoltaikprojekt an A 81 bleibt unerwünscht

Zimmern-Horgen (kw). Der Ortschaftsrat Horgen bleibt dabei: Das Gremium möchte weiterhin keine Fotovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen entlang der Autobahn in der Nähe der Wildensteiner Höfe.

Die Ratsmitglieder sehen deshalb auch keinen Grund, sich erneut mit der bereits vor mehr als einem Jahr abgelehnten Voranfrage der Familie Maier von den Wildensteiner Höfen zu beschäftigen. "Wir verlieren ja das Gesicht, wenn keine neuen Pläne vorliegen", wandte Ortschaftsrat Herbert Staiger in der jüngsten Sitzung ein. Auch seine Kollegin Martina Zisch bekräftigte die bisherige Haltung: "Wir haben damals entschieden. Die Gegenargumente sind mir noch präsent. Es hat sich nichts geändert."

Petition an Landtag zurückgewiesen

Alle Ratsmitglieder lehnten den erneuten Vorstoß ab und wollten die Angelegenheit nicht noch einmal aufrollen. Zur Vorgeschichte: Der landwirtschaftliche Betrieb mit Hofladen liegt auf der Gemarkung Horgen, und zwar nahe an der Grenze zur Gemeinde Deißlingen.

Die Antragstellerin wollte - und möchte auch heute noch - einem Fotovoltaikanlagenbetreiber Flächen entlang der Autobahn zur Verfügung stellen. Bei der Gemeinde sei erneut eine Anfrage eingegangen, und zwar auf der Grundlage unveränderter Pläne, berichtete Ortsvorsteher Matthias Sigrist am Ratstisch. Nach der Ablehnung im Horgener Ortschaftsrat und im Gemeinderat Anfang 2018 hatte die Familie Maier eine Petition an den Baden-Württembergischen Landtag eingereicht. Aber auch in Stuttgart wurde der Antrag zurückgewiesen.

Es handle sich um landwirtschaftliche Flächen mit schlechter Bodenqualität, des weiteren seien die Anlagen von der Autobahn nicht einzusehen, so argumentieren die Antragsteller.

Das Orts- und Landschaftsbild mit den landwirtschaftlichen Flächen müsse erhalten bleiben, forderte damals das Gremium. Es wurde in jener Sitzung angeregt, vorrangig Dächer mit Photovoltaikanlagen zu bestücken. Auf diesen Grundsatzbeschluss hatten sich die Gemeinderatsmitglieder in einer Klausursitzung geeinigt.