Einsatz für andere: Bei der Zimmerner Feuerwehr können künftig schon 17-Jährige eintreten und beispielsweise an Lehrgängen teilnehmen. Foto: Rothermel

Zimmerner Feuerwehr überarbeitet ihre Satzung. Eintrittsalter für aktive Truppe sinkt auf 17 Jahre.

Zimmern o. R. - Schreibtischdienst statt Löscheinsatz: Die Zimmerner Feuerwehr hat ihre Satzung überarbeitet. Neu ist beispielsweise ein Probejahr für Anfänger.Normalerweise sind sie im Einsatz, wenn’s brennt. Ein Großeinsatz für die Männer in Rot dürfte allerdings auch die Arbeit an ihrer Satzung gewesen sein. Sie "wurde sehr intensiv von der Feuerwehr überarbeitet", sagte Bürgermeister Emil Maser in der Sitzung des Gemeinderats am Dienstagabend. Damit setzte die Truppe das neue Feuerwehrgesetz um. Welche Neuerungen das zur Folge hat, darüber informierte Hauptamtsleiter Johannes Klingler die Gemeinderäte.

"Eine ganz wichtige Änderung war, dass das Eintrittsalter von 18 auf 17 heruntergesetzt wurde", erklärte er. An Einsätzen nehmen die jungen Rettungskräfte zwar weiterhin erst ab 18 teil. Dennoch sieht Klingler Vorteile. Etwa, dass künftig bereits 17-Jährige an vielen Lehrgänge teilnehmen können, die sie auf den aktiven Dienst vorbereiten. Sie könnten dann gleich "voll mit einsteigen" in der Einsatzabteilung – so soll die aktive Abteilung künftig heißen.

Außerdem gibt es neuerdings ein Probejahr für Neueinsteiger. Davon ausgenommen sind Eigengewächse aus der Jugendwehr. "Aus begründetem Anlass kann die Probezeit verlängert werden", ist unter Paragraf drei zu lesen.

Gleichzeitig hat die Truppe eine Definition des öffentlichen Notstands aufgenommen. Er sei "ein durch ein Naturereignis, einen Unglücksfall oder dergleichen verursachtes Ereignis, das zu einer gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren oder für andere wesentliche Rechtsgüter führt" von dem die Allgemeinheit betroffen sei, heißt es unter anderem. Und bei dem Gefahr oder Schaden "nur durch außergewöhnliche Sofortmaßnahmen beseitigt oder verhindert werden" könnten. Des Weiteren ist die Verschwiegenheitspflicht für die Feuerwehrleute dazugekommen.

Das Gremium beschloss die Satzung einstimmig, Fragen an den Gesamtkommandanten Volker Schwab gab es keine. Dafür erkundigte sich Gemeinderatsmitglied Gerold Teufel in dem Zusammenhang nach Einsätzen auf der Autobahn. Wer wird wann alarmiert? Für Unfälle auf den Zu- und Abfahrten sei die Zimmerner Wehr zuständig, erklärte Bürgermeister Emil Maser. Kracht es direkt auf der A 81, wird die Rottweiler Truppe alarmiert.