Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen zwei Zollernälbler erhoben. Foto: Karmann

Vater und Sohn prügeln auf Zimmerner ein. Opfer soll Bilder gefälscht haben. Verständigungsschwierigkeiten vor Gericht.

Zimmern o. R./Rottweil - Weil er dachte, sein Arbeitskollege habe pornografische Bilder von ihm gefälscht, prügelte ein Niedereschacher diesen gemeinsam mit seinem Sohn krankenhausreif. Das Verfahren wurde jetzt jedoch eingestellt.

 

360 Euro: Das ist der Preis für eine gebrochene Nase, gebrochene Finger und einen abgebrochenen Zahn. Jedenfalls wenn man möchte, dass das Gerichtsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingestellt wird.

Die Knochenbrüche fügte der Niedereschacher Angeklagte dem Opfer, seinem Arbeitskollegen, zu, weil er davon überzeugt war, dieser hätte per Photoshop pornografische Bilder von ihm angefertigt und in der Zimmerner Firma herumgezeigt. Wie er auf diese Idee kam? Das Opfer habe oft Fotos herumgezeigt und diese sofort versteckt, wenn er hinzugekommen sei und komisch geschaut, und vor sechs Jahren habe es derartige Bilder schon von einem anderen Kollegen gegeben. Gesehen hatte der Beschuldigte die Montagen nicht – oder wirklich gewusst, dass es sie gibt.

Der Verdacht reichte ihm laut Anklage und Aussage des Opfers jedoch aus, um diesem gemeinsam mit seinem ebenfalls angeklagten Sohn aufzulauern, als der 56-Jährige mit dem Fahrrad zur Arbeit fuhr. Er habe seinem Vater bedingungslos geglaubt, dass es die Bilder gebe, erklärte dessen Sohn: "Es hat vor neun Jahren in der Firma angefangen, dass meine Mutter beleidigt und mein Vater gemobbt wurde. Warum nicht auch das?"

Schreckschusspistole an den Kopf gehalten

Als der geschädigte Zimmerner sich weigerte, vom Rad und in das Auto der beiden zu steigen, entwickelte sich eine Schlägerei – die entweder das Opfer oder die Beschuldigten begannen - je nachdem, wen man fragte.

Als das Opfer die Hiebe abblockte und sich energisch wehrte, zog der Sohn eine Schreckschusspistole und hielt sie dem Opfer an den Kopf. Derart wehrlos gemacht, musste der 56-Jährige weitere Schläge über sich ergehen lassen. Vorbeikommende Arbeitskollegen konnten die Prügelei schließlich auflösen.

Die größte Schwierigkeit des Prozesses bestand allerdings nicht in der Frage, wer zuerst zugeschlagen hatte, sondern in der Sprache: Der Vater war komplett auf eine Dolmetscherin angewiesen, sein Sohn zu großen Teilen. Dementsprechend wirr erschienen die Aussagen der beiden teilweise, und Richterin und Staatsanwalt hatten ihre Mühe, den Ablauf der Tat klar nachzuvollziehen. So mussten sie mehrfach nachfragen, um zu verstehen, dass der Angeklagte selbst keine pornografischen Fotos gemacht hatte, sondern von Fotomontagen sprach.

Dementsprechend erleichtert dürften sie gewesen sein, als es zur Verständigung kam: Das Verfahren gegen den Vater wurde gegen die Zahlung von sechs Tagessätzen zu 60 Euro an den Geschädigten eingestellt. Die Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung gegen seinen Sohn wurde ebenfalls fallengelassen, einzig wegen unerlaubten Waffenbesitzes wurde er zu 60 Tagessätzen zu je fünf Euro verurteilt.

Für das Opfer sei die Zahlung nebensächlich, sagte es: "Er soll einfach kapieren, dass es nie solche Bilder gab, das ist wichtig. Es gab sie nicht."

Der Dolmetscherin dagegen schien etwas anderes auf dem Herzen zu liegen: "Er hat die Bilder zwar nicht gesehen und vielleicht gab es sie nicht", wandte sie sich in einer Verfahrenspause an den Staatsanwalt. "Aber er wurde gemobbt. Definitiv. Über Jahre." Der Geschädigte befinde sich inzwischen in einer Führungsposition innerhalb der Firma, stellte der Staatsanwalt fest. "Gegen ihn wird keiner mehr aussagen." Sprich: Fall abgeschlossen. Wer wann und inwieweit Opfer von wem war, wissen weiterhin nur die Beteiligten selbst.