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Wohnbaufläche in Stetten muss reduziert werden

"Zierenberg V" oder "Holderäcker"? Wo soll die Wohnbauentwicklung im Zimmerner Ortsteil Stetten weitergehen? Der Ortschaftsrat hat sich für die letztgenannte Variante entschieden.

Zimmern-Stetten (kw). Im aktuellen Flächennutzungsplan 2012 der Verwaltungsgemeinschaft Rottweil sind beide Areale als künftige Wohnbaugebiete enthalten. Doch nur ein Bereich kann in der fortgeschriebenen Rahmenplanung bleiben. Der Flächenbedarf für Zimmern und die Ortsteile sei im Vorentwurf zum Flächennutzungsplan eher großzügig berechnet worden, erklärte Carmen Merz.

Die Bürgermeisterin unterstützte Ortsvorsteher Andreas Bihl in dieser planungsrechtlichen Angelegenheit. Nach den aktuellen Prognosen zur demografischen Entwicklung müssten die Wohnbauflächen in der Gemeinde Zimmern reduziert werden. Dies gelte für den Kernort wie für die Ortsteile. In der jüngsten Gemeinderatssitzung hatte Planerin Regine Guglielmo vom Büro Planstatt Senner dies vorgeschlagen. Das Stettener Gremium plädierte nach kurzer Abwägung der Argumente einstimmig für ein Festhalten von "Holderäcker" im Flächennutzungsplan 2030.

Vor 40 Jahren ein Thema

In der Bauleitplanung für die kommenden zehn Jahre soll auf den fünften Erschließungsabschnitt des "Zierenbergs" verzichtet werden. Dies bedeute aber nicht, dass diese Fläche grundsätzlich von einer Bebauung ausgenommen sei.

Vor knapp 40 Jahren war "Holderäcker" im Ortschaftsrat schon einmal ein Thema gewesen. So gibt es einen Plan aus dem Jahr 1982. Diesen legte der Ortsvorsteher den Räten am Donnerstagabend vor. Das Gewann "Holderäcker" liegt zwischen der Alemannenstraße, der Mörikestraße und der Hölderlinstraße – am Ortseingang von Zimmern her auf der rechten Seite in leichter Hanglage. Die südliche Ausrichtung, die Nähe zur Schule, bessere Möglichkeiten zur Verkehrserschließung – das waren die vorgetragenen Argumente pro "Holderäcker". Der Zierenberg sei mit seinen vier Abschnitten, so eine Aussage in der Runde, verkehrstechnisch schon reichlich belastet.

Der Empfehlungsbeschluss geht nun an den Zimmerner Gemeinderat. Dessen Beschlüsse zum Flächenausweis sind Grundlage für die spätere Beratung in der Versammlung der Verwaltungsgemeinschaft. In dieser entscheiden die Vertreter der Mitgliedskommunen.