Noch nicht entscheidend weiter gekommen ist der Ortschaftsrat Horgen bei seinen Beratungen zum künftigen Wohnbaugebiet. Erste Priorität genießt im Moment der Bereich "Vordere Steig". Die nächste Sitzung am 21. September soll weitere Aufklärung bringen. Foto: (kw)

Unruhe im Ort und Gerüchte. Bei den Beratungen zum künftigen Wohngebiet in Horgen geht es nicht voran.

Zimmern-Horgen - Keine neuen Erkenntnisse brachte die zum Thema Flächennutzungsplan 2035 außerplanmäßig einberufene Sitzung des Ortschaftsrats Horgen. Beim nächsten Zusammentreffen am 21. September soll das Schallgutachten auf dem Tisch liegen.

"Außer Spesen nichts gewesen" - diese Redewendung passt zum Ergebnis der Sitzung. Zwar gab es ein paar allgemeine Nachfragen, doch schlauer sind die Ratsmitglieder und die vier Zuhörer nicht geworden. Ortsvorsteher Matthias Sigrist hatte bereits im Vorfeld darauf hingewiesen, dass er zur Lärmproblematik keine weiteren Informationen werde geben könne.

Ortschaftsrat wird "Vetterleswirtschaft" vorgeworfen

Sigrist ging vorab kurz auf die Rechtsgrundlage für die Anberaumung der Ortschaftsratssitzung ein. Gemäß Paragraf 34 der baden-württembergischen Gemeindeordnung sei unverzüglich eine Sitzung einzuberufen, wenn ein Viertel der Ratsmitglieder dies beantragt habe. Zwar sei das Thema Flächennutzungsplan erst vor einigen Wochen auf der Tagesordnung gestanden. Dennoch habe er entschieden, dem Antrag unverzüglich nachzukommen. Es seien vermehrt Anfragen aus der Bevölkerung gekommen, unzutreffende Gerüchte seien im Umlauf gewesen - und im Ort sei allgemein eine Unruhe zu spüren, gab der Ortsvorsteher als Begründung für seinen Schritt an. Auch sei dem Ortschaftsrat "Vetterleswirtschaft" vorgeworfen worden, beklagte Sigrist.

Hinsichtlich innerörtlicher Bebauungsmöglichkeiten verwies er auf den Abschlussbericht aus dem Jahr 2014. Dieser sei nichtöffentlich zu behandeln, deshalb könne der Bericht in öffentlicher Sitzung nicht bekanntgegeben werden.

Frauke Ohnmacht hakte deswegen nach und wollte wissen, welche der in dem Bericht angesprochenen Maßnahmen gemacht worden seien. "Nichtöffentlich - bitte selbst informieren", lautete die Antwort des Ortsvorstehers.

Situation könnte Druck auf innerörtliche Bebauung machen

Ohnmacht fragte weiter, was passiere, wenn beide für die zukünftige Wohnbebauung vorgeschlagenen Gebiete "Auf Eck" und "Vordere Steig" nicht zum Zuge kämen. "Wenn beide nicht funktionieren, dann haben wir im Flächennutzungsplan kein Wohnbaugebiet", stellte Sigrist klar. Man sei auch nicht gezwungen, Wohnbaugebiete auszuweisen. Doch: "Es wäre schon geschickt, wenn ein Außenpotential vorhanden wäre". Die Situation könnte, so der Ortsvorsteher, Druck auf die innerörtliche Bebauung machen. Aber: "Wir können niemanden zwingen".

Hohe Erschließungskosten seien bei der "Vorderen Steig" bisher das Ausschlusskriterium gewesen, erinnerte Ohnmacht und schob die Frage nach: "Gibt es dazu schon Informationen, Berechnungen oder Schätzungen?" Aufgrund der Topografie sei mit höheren Kosten zu rechnen, erwiderte Sigrist. In diesem Stadium - es stehe ja noch gar nichts fest - könnten dazu aber keinerlei Aussagen getroffen werden.

Stephan Knappmann erkundigte sich nach einer naturschutzrechtlichen Überprüfung. Diesbezüglich würden Untersuchungen erfolgen, hieß es vom Ortsvorsteher.