Die Gemeinderäte stimmten außerdem der überarbeiteten Satzung für die Jagdgenossenschaft zu. Auch diese muss von den Jagdgenossen noch bestätigt werden. Die Verwaltung der Jagdgenossenschaft wurde auf den Gemeinderat, in den Teilorten auf den Ortschaftsrat übertragen. Der Gemeinderat ist befugt, bei vorhandenen Fehlbeträgen Umlagen zum Ausgleich zu erheben. Volle Zustimmung fand beim Gremium auch der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf für den Jagdpachtvertrag. Kämmerer Martin Weiss erläuterte die abgeänderten oder neu aufgenommenen Bestimmungen. Eine Unter- oder Weiterverpachtung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Kreisjägermeister dankt für fairen Umgang
Der Vertrag lässt grundsätzlich eine Reduzierung des Pachtpreises zu, sollte während der Pachtzeit die Afrikanische Schweinepest ausbrechen. Die Vertragspartner müssten sich in diesem Fall zu Verhandlungen zusammensetzen. Dasselbe gilt auch bei amtlich bestätigten und vermehrt auftretenden Wolfsrissen an Wildtieren. Pro Hektar Wald beträgt der Pachtpreis 7,50 Euro. Für Feld- und Wasserflächen wird kein Betrag in Rechnung gestellt.
Unter den Zuhörern saß auch Kreisjägermeister Otmar Riedmüller, der sich in Stetten erneut um die Pacht beworben hat. Er dankte der Verwaltung und dem Gemeinderat für die konstruktive, kompetente und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Der Kreisjägermeister meinte: "Wir sind fair behandelt worden, als langjähriger Hegeringleiter habe ich schon oft was ganz anderes erlebt."
Kommentare
Artikel kommentieren
Bitte beachten Sie: Die Kommentarfunktion unter einem Artikel wird automatisch nach sieben Tagen geschlossen.