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Jäger und Verwaltung einigen sich auf Vertragsmodalitäten

Ganz geräuschlos und ohne jegliche Missstimmungen haben sich in Zimmern Jäger und Verwaltung auf die Formalitäten für die nächste Pachtperiode geeinigt. Die Vertragsdauer erstreckt sich erstmals auf zwölf Jahre.

Zimmern  o.R. (kw). Jetzt muss nur noch die Versammlung der Jagdgenossen den Beschlüssen des Gemeinderats zustimmen. Doch dafür stehen die Zeichen gut, ebenso wie für das Einverständnis der Gremien in Stetten und Flözlingen.

Personell gibt es im Kernort keine Veränderungen: Erwin Bantle soll weiterhin den südlichen Bereich bejagen und Egon Bantle nach wie vor Pächter des nördlichen Jagdbogens bleiben. Darauf verständigte sich der Gemeinderat. Ende Februar wird Bürgermeisterin Carmen Merz die Versammlung der Jagdgenossenschaft einberufen. Die Einladung an die Grundstückseigentümer von bejagbaren Flächen erfolgt per Bekanntgabe im Amtsblatt.

Neben den Waldbesitzern zählen zu den potenziellen Genossen auch die Eigentümer von Acker- und Grünland. Die Grundstücke müssen im Jagdkataster ausgewiesen sein. Die Stimmrechte richten sich nach dem entsprechenden Flächenanteil. Merz wurde vom Gremium ermächtigt, die Versammlung zu leiten.

Die Gemeinderäte stimmten außerdem der überarbeiteten Satzung für die Jagdgenossenschaft zu. Auch diese muss von den Jagdgenossen noch bestätigt werden. Die Verwaltung der Jagdgenossenschaft wurde auf den Gemeinderat, in den Teilorten auf den Ortschaftsrat übertragen. Der Gemeinderat ist befugt, bei vorhandenen Fehlbeträgen Umlagen zum Ausgleich zu erheben. Volle Zustimmung fand beim Gremium auch der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf für den Jagdpachtvertrag. Kämmerer Martin Weiss erläuterte die abgeänderten oder neu aufgenommenen Bestimmungen. Eine Unter- oder Weiterverpachtung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Kreisjägermeister dankt für fairen Umgang

Der Vertrag lässt grundsätzlich eine Reduzierung des Pachtpreises zu, sollte während der Pachtzeit die Afrikanische Schweinepest ausbrechen. Die Vertragspartner müssten sich in diesem Fall zu Verhandlungen zusammensetzen. Dasselbe gilt auch bei amtlich bestätigten und vermehrt auftretenden Wolfsrissen an Wildtieren. Pro Hektar Wald beträgt der Pachtpreis 7,50 Euro. Für Feld- und Wasserflächen wird kein Betrag in Rechnung gestellt.

Unter den Zuhörern saß auch Kreisjägermeister Otmar Riedmüller, der sich in Stetten erneut um die Pacht beworben hat. Er dankte der Verwaltung und dem Gemeinderat für die konstruktive, kompetente und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Der Kreisjägermeister meinte: "Wir sind fair behandelt worden, als langjähriger Hegeringleiter habe ich schon oft was ganz anderes erlebt."