Bald kann die Horgener Zimmerei Franz Rohrer ihren Betrieb erweitern. Das Bebauungsplanverfahren befindet sich in der Endphase. Der Gemeinderat soll am 18. November final entscheiden. Foto: Weisser

Bald kann die Horgener Zimmerei Franz Rohrer mit der geplanten Betriebserweiterung beginnen.

Das dafür erforderliche Bebauungsplanverfahren „Schlenkertwiesen, 3. Änderung und 2. Erweiterung“ steht kurz vor dem Abschluss. Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen hat der Ortschaftsrat dem Bebauungsplan zusammen mit den aufgestellten örtlichen Bauvorschriften zugestimmt. Zwei Räte rückten wegen Befangenheit vom Ratstisch ab. Es gab eine Enthaltung.

 

Jetzt muss nur noch der Zimmerner Gemeinderat in der Sitzung am 18. November seine Zustimmung erteilen, dann kann die in der Talstraße ansässige Zimmerei expandieren.

Maximale Höhen

Im ersten Bauabschnitt will das Unternehmen ein Bürogebäude mit sieben Carports errichten. Das Gebäude darf laut Bebauungsplan maximal 8,5 Meter hoch sein. Dem vorliegenden Baugesuch stimmte das Gremium zu.

Nach Paragraph 33 des Baugesetzbuchs ist ein Vorhaben unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, auch wenn das Planverfahren noch nicht abgeschlossen ist.

Im zweiten Schritt soll der Bau einer Produktionshalle mit Lagerflächen folgen. Zudem ist im nördlichen Bereich ein Hochregallager vorgesehen. Die Halle darf eine maximale Höhe von 15 Meter haben. Das Hochregallager werde ungefähr acht Meter hoch sein, hieß es.

Mindestabstand zur Straße

Nach den Bestimmungen des Straßengesetzes müssten die Hochbauten mindestens 15 Meter von der Kreisstraße entfernt sein. Die Anbauverbotszone wurde auf Antrag jedoch auf zehn Meter reduziert. Grund: Die dort vorherrschenden beengten Platzverhältnisse. Das Nachrüsten von erforderlichen Schutzplanken an der Kreisstraße habe die Firma zu übernehmen, erklärte Stephan Kempka vom Balinger Büro Fritz und Großmann. Ebenso sei eine Einmalzahlung an den Straßenbauträger (Landratsamt) als Ablösung für Unterhaltungsmaßnahmen fällig.

Wer zahlt den Schallschutz?

Wer die Kosten für eventuell erforderliche Schallschutzmaßnahmen trage, falls das Wohngebiet Auf der Eck komme, wollte Ratsmitglied Michael Keller wissen. Er gehe davon aus, so Kempka, dass die Kosten der Verursacher der Emissionen zu bezahlen habe. Denn: Die Nutzungen im Gewerbegebiet dürften die Wohnhäuser in der näheren Umgebung nicht beeinträchtigen. So stehe es im Bebauungsplan.

Als mögliche Schallschutzmaßnahme kommt laut Gewerbeaufsichtsamts eine Verschalung der Gebäudeaußenseite als Lärmschutzwand in Betracht. Weitere Festsetzung im Bebauungsplan: Werbeanlagen im Bereich von zehn bis 30 Meter ab Fahrbahnrand bedürfen einer straßenrechtlichen Zustimmung.