In Meißenheim gibt es in drei Kindergärten mit 223 Plätze, die vergeben werden müssen. Die Vorgehensweise zur Anmeldung soll vereinfacht werden.
Bisher haben die Eltern in der Gemeinde Meißenheim ihre Kinder mit einer schriftlichen Anmeldung für einen Betreuungsplatz direkt in der gewünschten Einrichtung vormerken lassen. „Diese Vorgehensweise ist sowohl für die Eltern als auch für die Einrichtungen sehr aufwendig und zeitintensiv“, heißt es in der Vorlage der Verwaltung für die Gemeinderatssitzung am Montag. Der Gemeinderat wird darüber beraten und beschließen, ob es künftig eine „Zentrale Vormerkung“ geben soll.
Der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) hat in Zusammenarbeit mit mehreren Städten das Kita-Data-Webhouse-Modul „Zentrale Vormerkung“ entwickelt, welches neben einer Aufwandsreduzierung auch eine verlässliche Grundlage für die Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung biete und gleichzeitig zu einer transparenten Platzvergabe beitrage. Es wird vom KVJS kostenlos zur Verfügung gestellt.
In der Vorlage der Verwaltung wird das Vorgehen der „Zentralen Vormerkung“ erklärt. So wird zunächst klargestellt, dass dadurch keine konkrete Platzvergabe erfolge. Diese soll wie gehabt eigenverantwortlich in den Kindertageseinrichtungen erfolgen.
Das System soll zum Kindergartenjahr 2026/27 eingesetzt werden
Die „Zentrale Vormerkung“ werde online eingerichtet, die Betreuung dieses Betriebs könnte durch eine im Hauptamt angegliederte Stelle gewährleistet werden. Eltern könnten den Betreuungsbedarf online vormerken und dabei bis zu fünf Einrichtungen auswählen. „Für Meißenheim bedeutet dies, dass alle drei Kindergärten in einer Prioritätenliste angegeben werden könnten“, heißt es. Auch Geschwisterkinder könnten im System vermerkt und bei der Vergabe priorisiert werden. Doppelanmeldungen würden automatisch ausgeschlossen.
Viele Abläufe seien automatisierbar: Standard-E-Mails informierten Eltern über den Stand ihrer Vormerkung, Kinder würden nach einer Zusage automatisch aus den Wartelisten anderer Einrichtungen entfernt, und Export- sowie Listendruckfunktionen erleichterten die Arbeit in Sitzungen oder bei internen Abstimmungen. „Die Daten laufen zentral bei der Kommune zusammen und können dort ausgewertet und weiterbearbeitet werden. Abfragen wie es aktuell der Fall ist, können entfallen, was den Verwaltungsaufwand dahingehend vermindert“, heißt es in der Vorlage weiter.
Regelmäßige Anpassungen seien jederzeit möglich, zum Beispiel wenn sich Aufnahmekriterien oder Gruppenstrukturen ändern.
Verwaltungsstelle würde 10 000 Euro jährlich kosten
Aufgrund der Erfahrungen in anderen Kommunen wird in Meißenheim (223 Plätze) ein Aufwand von rund 0,2 Vollzeitäquivalent in der Verwaltung angenommen. Die Kosten für diese Stelle würden sich jährlich auf rund 10 000 Euro belaufen, heißt es in der Vorlage. Die geschaffene Stelle wäre üblicherweise im Hauptamt anzusiedeln. Alternativ könnte sie auch als Assistenz direkt in den Kindergärten wirken und dort Verwaltungsaufgaben übernehmen. Dies ist jedoch unüblich und würde zudem die klare Trennung von pädagogischen und administrativen Aufgaben erschweren, heißt es.
Im Kuratorium Kindergärten sei vorgetragen worden, dass die Kita-Leitungen weiterhin stark ausgelastet sein werden. Das „Zentrale Vormerksystem“ reduziere vor allem Doppelanmeldungen und den Verwaltungsaufwand, ersetze jedoch nicht die Vergabeentscheidung.
Nach einem Jahr soll der Verwaltungsaufwand evaluiert werden, um Einsparpotenziale zu identifizieren.
Sollte sich der Gemeinderat am Montag für dieses System entscheiden, würde der offizieller Start der zentralen Vormerkung das Kindergartenjahr 2026/27 sein.
Die bisherigen Vergabekriterien
Die bisherigen Vergabekriterien sollen weiter berücksichtigt werden: Es wird vorausgesetzt, dass die Anmeldung rechtzeitig vorlag. Anmeldungen, die nach der Herausgabe der Zusagen in den Einrichtungen eintreffen, werden nachrangig behandelt. Weitere Kriterien sind: Kinder mit Erstwohnsitz in der Gemeinden Meißenheim und Kürzell. Kinder, deren Eltern Mitarbeiter in den Kindertageseinrichtungen sind. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung absolvieren beziehungsweise dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen. Lückenloser beziehungsweise fortführender Übergang wie Übergang von U 3-Gruppe zu Ü 3-Gruppe. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen. Kinder der Warteliste. Alter des Kindes, ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Bei rechtzeitiger Anmeldung wird eine Wartezeit von bis zu drei Monaten auf einen Kita-Platz als „vertretbar“ angesehen. Die Vergabekriterien wurden 2019 von den Kindergartenleitungen abgestimmt und im Kuratorium vorgestellt. Diese werden im zentralen Vormerksystem abgebildet und können bei Bedarf während des Tests sowie im Regelbetrieb angepasst werden.