Sechs Vorreiter-Kommunen im Südwesten haben Klage gegen den Zensus eingereicht. Foto: dpa

Die Städte Mannheim, Heilbronn, Esslingen am Neckar, Emmendingen, Metzingen und Rutesheim klagen gegen den Zensus. Denn die aus ihrer Sicht fehlerhafte Erhebung des Statistischen Landesamtes kostet sie bares Geld.

Die Städte Mannheim, Heilbronn, Esslingen am Neckar, Emmendingen, Metzingen und Rutesheim klagen gegen den Zensus. Denn die aus ihrer Sicht fehlerhafte Erhebung des Statistischen Landesamtes kostet sie bares Geld.

Stuttgart - In allen Teilen Baden-Württembergs klagen nun Kommunen gegen die Ergebnisse des jüngsten Zensus. Die Städte Mannheim, Heilbronn, Esslingen am Neckar, Emmendingen, Metzingen und Rutesheim haben als Vorreiter ihre Klagen eingereicht, bestätigte der Städtetagsdezernent Norbert Brugger. So ist in jedem der vier Verwaltungsgerichtsbezirke im Land - Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Sigmaringen - mindestens eine Klage mit dem Ziel anhängig, die im Zensus festgestellten Einwohnerzahlen zu revidieren.

Knackpunkt des Rechtsstreits ist, dass das Statistische Landesamt in vielen Fällen weit niedrigere Einwohnerzahlen festgestellt hat als vor dem Zensus. Deshalb gehen den Gemeinden an der Bevölkerungszahl orientierte Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich verloren. Pro Einwohner werden jährlich rund 1000 Euro angesetzt. Es geht also zum Teil um Millionenbeträge. Außerdem kritisieren die betroffenen Kommunen die mangelnde Transparenz der Erhebung.

Der Vertreter des Städtetags, der die klagenden Kommunen unterstützt und sie bundesweit vernetzt, erläuterte deren Beweggründe: „Wenn Ihnen Ihre Bank mitteilt, dass Sie aufgrund eines neuen Berechnungsverfahrens weniger Geld auf dem Konto haben, werden Sie nachfragen, wie es dazu kommen konnte. Teilt Ihnen Ihre Bank daraufhin mit, dass sie diesen Geldverlust wegen des Bankgeheimnisses leider nicht erklären kann, werden Sie das voraussichtlich nicht akzeptieren.“ Die Klagen hätten auch zum Ziel, bessere Rechtsgrundlagen für den nächsten Zensus 2021 zu schaffen.

Neben den klagenden Pilotkommunen gibt es noch weitere Kläger, die aber beantragt haben, ihre Verfahren bis zur Entscheidung der Musterklagen ruhen zu lassen. Im Verwaltungsgerichtsbezirk Sigmaringen etwa sind das Sigmaringen selbst und Mössingen (Kreis Tübingen); Pilotkommune ist dort Metzingen (Kreis Reutlingen). Blaubeuren (Alb-Donau-Kreis) hat seine Klage zurückgezogen. Im Verwaltungsgericht Stuttgart sind die Klagen der Pilotkommunen Esslingen, Rutesheim (Kreis Böblingen) und Heilbronn anhängig; Ihre Anträge ruhen lassen wollen ferner Tauberbischofsheim (Main-Tauber-Kreis) sowie Eppingen, Bad Rappenau und Bad Friedrichshall im Landkreis Kreis Heilbronn.

Kommunen können bei Gericht beantragen, ihre Verfahren ruhen zu lassen, und haben wegen der Zustimmung des beklagten Statistischen Landesamtes dabei gute Chancen. Bei Erfolg der Pilotklagen können sie dann ihre Forderungen geltend machen. Das Landesamt hatte Ende Mai 2013 bekanntgegeben, dass im Südwesten mit 10,48 Millionen Menschen knapp 274 000 oder 2,5 Prozent Männer und Frauen weniger wohnen als bislang offiziell ausgewiesen. Das war der höchste Minus-Wert aller Flächenländer.