Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten zwei Kollegen im Schlaf überfallen hatten, um an deren Geld zu kommen. (Symbolfoto) Foto: succo / pixabay

Angeklagte müssen für lange Zeit hinter Gitter. Kollegen im Schlaf überfallen, um an Geld zu kommen.

Zell im Wiesental - Nach einem tödlichen Vorfall zwischen Bauarbeitern in Zell im Wiesental (Kreis Lörrach) hat das Landgericht Waldshut beide Angeklagte wegen Mordes zu langen Haftstrafen verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 22-Jährige und der 27-Jährige Ende April in einer Ferienwohnung in Zell im Wiesental/Kreis Waldshut zwei 38 und 64 Jahre alte Kollegen im Schlaf überfallen hatten, um an deren Geld zu kommen.

Das jüngere der beiden Opfer kam damals ums Leben, der ältere Mann wurde lebensgefährlich verletzt. Die Beute lag bei rund 1100 Euro. Die Angeklagten waren mit Rundhölzern bewaffnet über ihre beiden schlafenden Kollegen hergefallen und wurden nun wegen Mord, versuchtem Mord, Raub mit Todesfolge, besonders schwerem Raub und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Der 22-jährige, der den 34-Jährigen überfallen und getötet hatte, muss jedoch lediglich 13 Jahre ins Gefängnis. Bei seinem Urteil wurde strafmildernd berücksichtigt, dass der Mann an einer suchtbedingten Psychose leidet.

27-Jähriger kassiert lebenslang

Sein 27 Jahre alter Bruder wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Beide Männer hatten in dem seit Ende September laufenden Verfahren die Überfälle auf ihre beiden Vorarbeiter zwar eingeräumt, eine Tötungsabsicht hatten sie jedoch verneint. Nach der Tat waren sie zusammen mit einem Fluchthelfer, gegen den getrennt Anklage erhoben worden ist, nach Hessen getürmt, wo man sie dank einer verdeckten Handy-Überwachungsmaßnahme der Polizei am Tag nach dem Mord fassen konnte.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, der Verteidiger des 27-jährigen hat bereits Rechtsmittel angekündigt. Die Staatsanwaltschaft hatte für beide eine lebenslange Haftstrafe gefordert und war von einem geplanten, heimtückisch begangenen Mord aus Habgier ausgegangen. Dem hatte sich die Nebenklage angeschlossen. Aus Sicht der Verteidiger, die Haftstrafen von sechseinhalb und 13 Jahren für ihre beiden Mandanten für angemessen erachtet hatten, handelte es sich bei der Tat nicht um einen geplanten Mord sondern ein spontan begangenes Vergehen.