Landrat Günther-Martin Pauli (links) mit Gästen beim Neubürgerempfang 2016 Foto: Landratsamt

Integration: Zahl der Anträge nimmt wieder zu / Mehr Frauen als Männer wollen Deutsche werden / Feier im November

Zollernalbkreis. Die Einbürgerung ist nicht nur ein formaler Akt: Sie ist eine bewusste Entscheidung, durch die Rechte und Pflichten erworben werden. Zwischen 2004 und 2020 wurden 2924 Personen aus insgesamt 90 Ländern in den Zollernalbkreis deutsche Staatsbürger.

"Die Einbürgerung als Reifeprüfung der Integration bietet politische Partizipation, rechtliche Gleichstellung und weitere Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe", sagt Landrat Günther-Martin Pauli: "Gleichzeitig macht sie unseren Landkreis vielfältiger und interkulturell kompetenter." Der seit 2008 jährlich stattfindende Neubürgerempfang im Stauffenberg-Schloss ist nach Paulis Meinung Zeichen der gelebten Willkommens- und Anerkennungskultur. Dieser ist – nachdem er zwei Mal nicht veranstaltet werden konnte – noch für diesen November geplant.

Die Einbürgerung ist ein wesentlicher Entschluss: "Denn was nutzt es mir, theoretisch in der Türkei wählen zu dürfen? Mein Lebensmittelpunkt befindet sich in Deutschland, und hier möchte ich mitentscheiden", berichtet eine Neubürgerinnen aus den vergangenen Jahren über einen ihrer Gründe, sich einbürgern zu lassen.

Im Jahr 2018 fanden bislang die meisten Einbürgerungen in den Zollernalbkreis mit 218 statt. Insgesamt lassen sich mehr Frauen als Männer einbürgern. Diese verteilen sich gleichmäßig auf fast alle Altersgruppen.

Ein großer Teil der Eingebürgerten sind italienischer, türkischer, polnischer oder rumänischer Abstammung. Die Zahl der Neuanträge nimmt aktuell wieder deutlich zu.

Das Landratsamt Zollernalbkreis ist als Einbürgerungsbehörde für alle Menschen zuständig, die mit Hauptwohnsitz im Zollernalbkreis gemeldet sind und die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten möchten. Einen Einbürgerungsantrag kann ab Vollendung des 16. Lebensjahres jeder stellen, die oder der nicht schon Deutsche oder Deutscher durch Geburt oder aufgrund eines besonderen gesetzlichen Erwerbsgrundes ist.

Für Fragen steht das Amt für Zuwanderung und Integration unter einbuergerung @zollernalbkreis.de oder telefonisch unter 07433/ 92 13 11 zur Verfügung.