Die Staatsanwaltschaft Mannheim erhebt Anklage gegen den Musiker Xavier Naidoo. Es geht um den Vorwurf der Volksverhetzung. In der Vergangenheit gab es bereits ähnliche Vorwürfe.
Die Staatsanwaltschaft der Stadt Mannheim hat gegen den Musiker Xavier Naidoo Anklage wegen Volksverhetzung erhoben. Einem 52-jährigen Musiker aus Mannheim werde vorgeworfen, im März 2021 über einen Telegram-Kanal antisemitische und den Holocaust leugnende Inhalte veröffentlicht zu haben, teilte die Behörde am Donnerstag ohne Nennung des Namens mit. Bereits seit dem vergangenen Jahr gibt es eine weitere, ähnliche Anklage gegen Naidoo.
Nach den nun erhobenen Vorwürfen soll der Musiker vor mehr als drei Jahren durch Verlinkung eines Videos sowie durch eine mit einem Text versehene Bilddatei antisemitische Inhalte veröffentlicht haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm deshalb Volksverhetzung in zwei Fällen vor.
Naidoos Anwälte wiedersprechen dieser Darstellung: „Die von der Staatsanwaltschaft behaupteten Vorwürfe der Volksverhetzung und Holocaustleugnung sind falsch und werden ausdrücklich bestritten. Gegen die Vorwürfe gibt es nicht nur beachtliche rechtliche Einwendungen, sondern es gibt vor allem ganz erhebliche Einwendungen in tatsächlicher Hinsicht. Diese belegen die Unschuld unseres Mandanten“, hieß es in der Mitteilung des Rechtsbeistands von Naidoo.
Vorwurf der Holocaust-Leugnung
Bereits im Juli 2023 wurde gegen Naidoo wegen Volksverhetzung in vier Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Beleidigung, Anklage zum Landgericht Mannheim erhoben. Er soll zwischen Dezember 2020 und April 2021 ebenfalls über einen Telegram-Kanal antisemitische und den Holocaust leugnende Inhalte in Form von Texten, einer eigenen Audiobotschaft sowie durch Verlinkung zu anderen Videos veröffentlicht haben.
Zudem soll er einen für die Amadeu-Antonio-Stiftung arbeitende Menschen beleidigt und dabei antisemitische Texte veröffentlicht haben. Die Stiftung setzt sich seit 1998 gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus ein. Den Ermittlungen lagen den Angaben zufolge diverse Strafanzeigen zugrunde. Der Musiker bestreitet demnach die Vorwürfe, die Staatsanwaltschaft verwies zugleich auf die Unschuldsvermutung.
Im Fall der bereits im vergangenen Juli erhobenen Anklage wurde bislang nicht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden. Die Staatsanwaltschaft beantragte nun, alle Anklagen zu bündeln und „aufgrund der besonderen Bedeutung der Sache“ vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Mannheim zu verhandeln. Darüber muss das Gericht nun entscheiden.
Naidoo ist Gründer der Söhne Mannheims
Der in Mannheim geborene Sänger wurde unter anderem als Gründer der Musikgruppe Söhne Mannheims bekannt. Später war er auch Solosänger, Musikproduzent und Juror in Formaten wie „Deutschland sucht den Superstar“. Von der RTL-Sendung wurde er aber wegen Äußerungen über Geflüchtete 2020 ausgeschlossen. Später fiel er durch weitere verschwörungstheoretische, coronaleugnende und teilweise antisemitische Äußerungen auf.
Ein Rechtsstreit darüber, ob Naidoo Antisemit genannt werden darf, ging bis zum Bundesverfassungsgericht. Das oberste deutsche Gericht urteilte im Dezember 2021, dass der Sänger in einer Auseinandersetzung über seine Liedtexte als Antisemit bezeichnet werden darf.
Im April 2022 distanzierte sich Naidoo von früheren Äußerungen. In einem Video räumte er damals ein, er habe sich auf der Suche nach Wahrheit „letztlich verrannt“ und habe „in den letzten Jahren viele Fehler gemacht“. Ihm sei bewusst geworden, dass er viele Menschen „mit verstörenden Äußerungen irritiert und provoziert habe, für die ich mich entschuldigen möchte“.