Mit einem Optionsvertrag sollen Weichen für das Wutachwehr Achdorf gestellt werden. Bürgermeister Keller hofft auf eine schnelle Umsetzung.
Seit knapp zwei Jahrzehnten ist der Bau eines Flusskraftwerks am Wutachwehr Achdorf ein vieldiskutiertes Thema. Mit der Empfehlung des Gemeinderatsausschusses für Technik und Umwelt, einen ersten Optionsvertrag mit dem Unternehmen Hydro Energie Roth aus Karlsruhe abzuschließen, scheint nun für die Gewinnung umweltfreundlicher Energie ein erster Schritt getan.
Nach der Auswertung und Abwägung einzelner Konzepte hatte die dafür gegründete Bewertungskommission im August diesen Bewerber als geeigneten Bieter ausgewählt.
Hürden zu überwinden
Mit dem Abschluss eines Optionsvertrags, der mit Unterstützung eines Ingenieurbüros ausgearbeitet wurde, sollen die nächsten Schritte angegangen werden. Mit dem Erstellen einer Entwurfsplanung, der Umsetzung einer Genehmigungsplanung einschließlich der Antragsstellung bei der zuständigen Wasserrechtsbehörde, der Festlegung der Kauf- und Überlassungspreise für die Grundstücke und weiterer Rechte sowie der Verpflichtung der Stadt Blumberg, in den Plan nach diesen Kriterien einzutreten, sofern die wasserrechtliche Genehmigung erteilt ist, gilt es, noch einige Hürden zu überwinden.
Es gibt noch Vorbehalte
Laut Bürgermeister Markus Keller mussten die Bewerber Kriterien erfüllen. „Wir haben noch einige Vorbehalte. Ökologische sowie ökonomische Auflagen und dazu eine fließende Einbindung in die Landschaft sind weitere Voraussetzungen. Es sieht aber gut aus“, unterstrich Keller. Bauamtsleiter Uwe Veit ging auf einige Punkte ein, bei denen es im Vertrag noch redaktioneller Anpassungen bedarf.
Auch Ortsvorsteher Edgar Blessing sieht das Projekt in dieser Form auf einem machbaren Weg.
Die Durchgängigkeit des Wasserlaufs ist eine wichtige Grundlage. Keller zeigt sich aber besonders mit der Laufzeit der Maßnahme alles andere als zufrieden: „Wir sind es gewohnt, Projekte schneller abzuwickeln.“ Er hofft auf eine baldige Einigung. Der Gemeinderat wird über die endgültige Zustimmung zum Optionsvertrag für das Wutachwehr entscheiden müssen.